81 1980er-Jahre unter sowjetischem Einfluss gestanden hatten. Die Menschen dort hatten, bedingt durch die politische Ordnung im Europa der Nach- kriegszeit, bisher kaum die Möglichkeit gehabt, nach Hamburg zu reisen. Mit der Durchführung des Besuchsprogramms wurde der Freundeskreis KZ-Gedenkstätte Neuengamme e. V. beauftragt, der mit Besuchsgruppen ehemaliger Häftlinge des KZ Neuengamme bereits entsprechende Erfah- rungen gesammelt hatte. Ab dem Jahr 2001 wurden jährlich zwei Gruppen ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingeladen. Die Bürgerschaft ersucht den Senat, in Abstimmung mit dem Freundeskreis KZ-Gedenkstätte Neuengamme das bisherige Besuchsprogramm für ehema- lige KZ-Häftlinge zu einem Besuchsprogramm für ehemalige Zwangsarbeite- rinnen und -arbeiter weiterzuentwickeln. Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (Auszug), 15. Dezember 1999, Drucksache 16/3438 Der Senat schließt sich der Beurteilung durch die Bürgerschaft an, dass den Millionen Menschen, die während des Zweiten Weltkrieges in Deutschland, aber auch in den während dieser Zeit besetzten Gebieten, Zwangsarbeit haben leisten müssen, schweres Unrecht zugefügt worden ist. [...] Die Senatskanzlei wird in Zusammenarbeit mit dem Freun- deskreis KZ-Gedenkstätte Neuengamme ein mehrjähriges Be- suchsprogramm organisieren und durchführen. Ab dem Jahr 2001 werden neben der vom Freundeskreis KZ Gedenkstätte unmittelbar eingeladenen Gruppe von Zwangsarbeitern des ehemaligen KZ Neuengamme jährlich zwei weitere Gruppen die Stadt besuchen können. Stellungnahme des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (Auszug), 17. Oktober 2000, Drucksache 16/4945 Die Welt, 16. Oktober 2000