65 Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg bezog in seiner Ur- teilsverkündung auch Stellung zu »Kriegsverbrechen und Verbrechen ge- gen die Menschlichkeit«, die von nationalsozialistischen Organisationen begangen worden waren und für die Einzelpersonen wie Fritz Sauckel als Verantwortliche angeklagt wurden. Im Abschnitt zur »Politik der Zwangs- arbeit« heißt es: Die Beweisaufnahme zeigte, dass die für das Reich bestimmten Arbeiter unter Bewachung nach Deutschland gesandt wurden, oftmals in Züge gepresst, ohne angemessene Heizung, Ernährung, Bekleidung oder hygienische Anlagen. Die Beweisaufnahme ergab ferner, dass die Behandlung der Arbeiter in Deutsch- land in vielen Fällen brutal und erniedrigend war. […] die Lager, in denen sie untergebracht waren, waren unhygienisch; die Ernährung war sehr oft we- niger als das notwendige Minimum dessen, was den Arbeitern die Kraft zur Erfüllung ihrer Aufgaben gewährte. […] Sie waren der ständigen Aufsicht der Gestapo und der SS unterworfen, und wenn sie versuchten, ihre Arbeitsstätten zu verlassen, wurden sie in Erziehungs- oder Konzentrationslager überführt. Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes Nürnberg, 1. Oktober 1946. Zitiert nach: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militär gerichtshof. Nürnberg 14. November 1945 – 1. Oktober 1946. München und Zürich 1984 (Nachdruck), Bd. 1, S. 275-276. Seite 4 einer Liste der An- geklagten im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherpro- zess aus einem vervielfältig- ten Programm des Internati- onalen Militärgerichtshofes Nürnberg, 20. November 1945. Fritz Sauckel wird mit seinen Funktionen genannt: Gauleiter von Thüringen ab 1927, Reichsstatthalter von Thüringen ab 1933, Gene- ralbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz ab März 1942, Reichsverteidigungskommis- sar [für den Wehrkreis IX in Kassel ab 1939]. United States Holocaust Memorial Museum, Bild 45855