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Katalog Ausstellung Zwangsarbeiter

72 HamburgunddieEntschädigung 1994 wandten sich neun polnische ehemalige Häftlinge des KZ Neuen- gamme an die Hamburgische Electricitäts-Werke AG (HEW) und machten einen Anspruch auf Entschädigung geltend. Sie hatten im KZ-Außenlager Alt-Garge beim Bau einer Kraftwerksanlage für die HEW gearbeitet. Die HEW lehnten individuelle Entschädigungszahlungen ab, überwiesen 1995 aber einen namhaften Betrag an die Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöh- nung mit der Auflage, vorrangig Leistungen an die ehemaligen KZ-Häft- linge des Lagers Alt-Garge auszuzahlen. Im August 1999 klagte eine polnische ehemalige Zwangsarbeiterin vor dem Hamburger Arbeitsgericht und forderte von der Stadt Hamburg, für die sie hatte arbeiten müssen, 25 636 DM Arbeitslohn und Schmerzensgeld. Ein vom Arbeitsgericht vorgeschlagener Vergleich wurde von der Stadt ab- gelehnt. Juristisch ging es um die grundsätzliche Frage, ob für die Klagen ehemaliger Zwangsarbeitskräfte die Arbeitsgerichte oder die Zivilgerichte zuständig seien. Im Februar 2000 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass derartige Klagen vor den Zivilgerichten zu verhandeln seien. Angesichts der kurz vor dem Abschluss stehenden internationalen Verhandlungen zur Einrichtung der Stiftung EVZ wurde der Fall in Hamburg jedoch nicht wei- ter verfolgt. Die Hamburgische Bürgerschaft und die Handelskammer warben in den Jahren 2000 und 2001 bei den Hamburger Unternehmen um eine möglichst große Beteiligung am Entschädigungsfonds der Stiftung EVZ. Schließlich leisteten 410 Hamburger Unternehmen (von etwa 5600 angesprochenen Betrieben) einen Beitrag. Hamburger Abendblatt, 14. Dezember 1999

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