52 KennzeichnungundKontrolle Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter gestalteten sich gemäß der nationalsozialistischen Rassen ideologie sehr unterschiedlich. Während westeuropäische Arbeitskräfte re- lative Freiheiten genossen, unterlagen Zwangsarbeitskräfte aus Polen und der Sowjetunion strengen Regeln. Sie sollten möglichst wenig mit der deut- schen Bevölkerung in Berührung kommen, waren in umzäunten Lagern untergebracht und mussten Kennzeichen tragen, die sie auf den ersten Blick als Angehörige einer »minderwertigen Rasse« kenntlich machten. Auf Re- gelverstöße standen harte Strafen: Verhaftung durch die Gestapo, vorüber- gehende Einweisung in ein Arbeitserziehungslager oder Überstellung in ein Konzentrationslager. Selbst bei geringfügigen Vergehen oder Sabotagever- dacht konnte die Todesstrafe verhängt werden. Kennzeichen für polnische Zwangsarbeitskräfte. Archiv KZ-Gedenkstätte Neuengamme, HH 3.5.7.2 Kennzeichen für Zwangs arbeitskräfte aus der Sowjetunion. Aus dem Kennzeichen leiteten sich die Begriffe »Ostarbeiterin« bzw. »Ostarbeiter« ab. Archiv KZ-Gedenkstätte Neuengamme, F. 21 Merkblatt für Arbeitskräfte aus der Sowjetunion in ukrainischer, deutscher und russischer Sprache. Stadtarchiv Nürnberg, C 31/IV Nr. 37