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Katalog Ausstellung Zwangsarbeiter

66 ZweiProzesse–ehemaligeZwangsarbeiter fordernvorenthaltenenLohnein In den 1950er-Jahren forderten zwei deutsche Juden, Norbert Wollheim und Adolf Diamant, von den Unternehmen, für die sie als KZ-Häftlinge Zwangs- arbeit geleistet hatten, den ihnen vorenthaltenen Arbeitslohn ein. Die Ver- fahren führten im Fall Wollheim zu einem Vergleich, im Fall Diamant zur Zahlung einer geringen Summe durch das betroffene ­Unternehmen. Zu weiteren erfolgreichen Klagen ehemaliger Zwangsarbeitskräfte kam es nicht: Die Verfahren waren zu langwierig und kostenintensiv, als dass ehemalige Zwangsarbeitende sie individuell hätten führen können. Klagen ausländischer Personen wurden mit Verweis auf die noch ausstehenden Re- parationsverhandlungen, Klagen deutscher Betroffener als verjährt zurück- gewiesen. Norbert Wollheim, 1913 in Berlin geboren, wurde im März 1943 mit seiner Familie nach Auschwitz deportiert. Er leistete Zwangsarbeit im Lager Buna- Monowitz. Nach Kriegsende lebte Wollheim zunächst in Lübeck, bevor er 1951 in die USA emigrierte. Er starb 1998. Im November 1951 reichte Norbert Wollheim eine Klage gegen die I. G. Farben ein. Er forderte Schmerzensgeld und Entschädigung für vorenthal- tenen Arbeitslohn. Das Frankfurter Landesgericht gab ihm im Juni 1953 mit seinem Urteil Recht und verurteilte die I. G. Farben zur Zahlung von 10 000 DM. Diese legte gegen das Urteil Berufung ein. 1957 kam es zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen Norbert Wollheim, der zwischen- Norbert Wollheim anlässlich der Wiedereröffnung des ­jüdischen Friedhofs in Lübeck, 1948. United States Holocaust Memorial ­Museum (Wollheim-Nachlass), Bild 49079

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