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Katalog Ausstellung Zwangsarbeiter

71 Die Partnerorganisationen der Stiftung EVZ erhielten nach einem vor- her vereinbarten Verteilungsschlüssel Gelder aus Deutschland. Ehemalige Zwangsarbeitskräfte stellten ihre Anträge bei den Partnerorganisationen und erhielten, wenn sie anspruchsberechtigt waren, Leistungen in zuvor festgelegter Höhe. Die Auszahlungen endeten im Jahr 2007. Wir alle wissen, dass man die Opfer von Verbrechen mit Geld nicht wirklich entschädigen kann. […] Ich weiß, dass für viele [Überlebende] gar nicht das Geld entscheidend ist. Sie wollen, dass ihr Leid als Leid anerkannt und dass das Unrecht, das ihnen angetan worden ist, Unrecht genannt wird. Ich ge- denke heute aller, die unter deutscher Herrschaft Sklavenarbeit und Zwangs- arbeit leisten mussten und bitte im Namen des deutschen Volkes um Verge- bung. Ihre Leiden werden wir nicht vergessen. Der damalige Bundespräsident Johannes Rau am 17. Dezember 1999 anlässlich der Einigung über die Höhe des Stiftungsvermögens der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«. Zitiert nach: Michael Jansen, Günter Saathoff: »Gemeinsame Verantwortung und moralische Pflicht.« Abschlussbericht zu den Auszahlungsprogrammen der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«. Göttingen 2007, S. 175. In Anerkennung, dass der nationalsozialistische Staat Sklaven- und Zwangs- arbeitern durch Deportation, Inhaftierung, Ausbeutung bis hin zur Vernich- tung durch Arbeit und durch eine Vielzahl weitere Menschenrechtsverlet- zungen schweres Unrecht zugefügt hat, deutsche Unternehmen, die an dem nationalsozialistischen Unrecht beteiligt waren, historische Verantwortung tragen und ihr gerecht werden müssen, die in der Stiftungsinitiative der deut- schen Wirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen sich zu dieser Ver- antwortung bekannt haben, […] bekennt sich der Deutsche Bundestag zur politischen und moralischen Verantwortung für die Opfer des Nationalsozia- lismus und will die Erinnerung an das ihnen zugefügte Unrecht auch für die kommenden Generationen wach halten. Aus der Präambel des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« vom 2. August 2000, in Kraft getreten am 12. August 2000 (Bundes- gesetzblatt: BGBl. 2000 I 1263), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2008, in Kraft getreten am 9. September 2008 (BGBl. I 1797). http://www.stiftung-evz.de/stiftung/gesetz-der-stiftung-evz.html (Zugriff 21. Juli 2014).

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