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Katalog Ausstellung Zwangsarbeiter

67 Adolf Diamant, 1994. Foto: Rafael Herlich, Frankfurt am Main Stadtarchiv Chemnitz, Bildarchiv zeitlich hinzugezogenen Jewish Claims Conference und der I. G. Farben: Letztere zahlte 30 Millionen DM an die Jewish Claims Conference, die da- mit jüdische Überlebende des KZ Buna-Monowitz entschädigte. Der Woll- heim-Prozess war der erste Prozess, bei dem ein Überlebender in einem zivilrechtlichen Prozess gegen ein Unternehmen klagte – und Recht bekam. Die I. G. Farben und in der Folge weitere große Unternehmen hatten ein großes Interesse an außergerichtlichen Einigungen, um einen Präzedenzfall und eine Flut weiterer Klagen zu vermeiden. Adolf Diamant, 1924 in Chemnitz geboren, kam über das Getto Litzmann- stadt (Łodz) und das Vernichtungslager Auschwitz schließlich in ein Au- ßenlager des KZ Neuengamme in Braunschweig. Etwa 800 Häftlinge ver- richteten dort für die LKW-Fabrik Büssing-NAG Zwangsarbeit. Befreit wurde Adolf Diamant im Auffanglager Wöbbelin bei Ludwigslust von US- amerikanischen Truppen. Er verbrachte einige Jahre in Israel, kehrte jedoch Anfang der 1950er-Jahre nach Deutschland zurück, wo er als Journalist und Historiker tätig war. Adolf Diamant starb am 23. Mai 2008. 1957 forderte Adolf Diamant von der Firma Büssing eine Lohnnachzah- lung für die von ihm geleistete Arbeit. Das Amtsgericht Braunschweig ur- teilte im August 1965 im Sinne Diamants: Sein Anspruch sei weder verjährt, noch gegen andere Entschädigungsleistungen aufzurechnen. Seine Arbeit bei Büssing sei unfreiwillig gewesen, die SS hätte kein Recht gehabt, seine Arbeitskraft an Dritte zu verkaufen. Auf der Grundlage eines Stundenlohns von einer Reichsmark errechnete das Amtsgericht einen Lohnanspruch in Höhe von 1778 Reichsmark. Dieser Betrag sei durch die Währungsre- form 1948 jedoch im Verhältnis von zehn zu eins abgewertet worden, somit wurde Diamant die Summe von 177,80 DM zu- gesprochen. Büssing verzichtete darauf, Wider- spruch einzulegen.

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