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Blickpunkt-Personal-Management-Management-2012-02

49 blickpunkt personal Personalmanagementbericht 2012 Personalbericht 2012 Band 2: Personalmanagementbericht 49 übergreifende Verwendungsmöglichkeiten zu eröffnen.36 Hierzu steht eine Beraterin zur Verfügung, die auf Basis von Einzelkontrakten mit den teilnehmenden Behörden und Ämtern den Vermittlungs- prozess zentral steuert. Mit der überwiegenden Zahl der Behörden und Ämter wurden zwischenzeit- lich Kontrakte zur Teilnahme an WilMa geschlossen. Diese sehen vor, dass jede Behörde, die einen Beschäftigten zur Teilnahme am WilMa-Programm meldet, selbst auch einen Beschäftigten auf- nimmt. Alle 20 WilMa-Stellen sind besetzt und es besteht weiterhin Nachfrage bei den Behörden und Ämtern. Die Eingruppierung der gemeldeten Beschäftigten bewegt sich zwischen den Entgelt- gruppen 3 bis 13Ü und den Besoldungsgruppen A8 bis A12. • Dienstunfähige Beamtinnen und Beamte Die Zuständigkeit für die behördenübergreifende Vermittlung von dienstunfähigen Beamtinnen und Beamten der FHH ist ein weiteres Themenfeld des Referates Interne Personalberatung und - vermittlung. Hier geht es konkret um das vollzugsdienstunfähige Personal der BIS (Polizei und Feu- erwehr) und der JB (Strafvollzug) sowie um dienstunfähige Lehrerinnen und Lehrer der BSB. Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der Stellenanordnung durch Einführung neuer Vermittlungsin- strumente die Voraussetzungen für die Vermittlungstätigkeiten verbessert. Weiterhin wurde mit der Erarbeitung der entsprechenden konzeptionellen Grundlagen begonnen und es haben umfangreiche Gespräche mit den betroffenen Behörden und Ämtern unter Einbezie- hung der FB stattgefunden. Parallel dazu konnten bereits erste Vermittlungserfolge verzeichnet wer- den. • CleaniG / TexiG Beschäftigten der selbstständigen Tochterunternehmen CleaniG GmbH und TexiG GmbH stand nach § 17 Abs. 1 HVFG kein Rückkehrrecht zu. Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichtes (BVerfG), dass § 17 Satz 1 HVFG mit Artikel 3 Abs. 1 und 2 GG unvereinbar ist, wurde der Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung zu treffen. Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hamburgischen Versorgungsfonds – An- stalt öffentlichen Rechts – (HVFG) vom 21.12.2010 wurde, der Vorgabe des Bundesverfassungsge- richts folgend, § 17 HVFG dahingehend geändert, dass auch den Beschäftigten der rechtlich selbst- ständigen Tochterunternehmen des LBK Hamburg – Anstalt öffentlichen Rechts – CleaniG GmbH und TexiG GmbH unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückkehrrecht zur Freien und Hansestadt Hamburg zusteht. Das Personalamt hat entsprechend der gesetzlichen Vorgabe die Betroffenen im Januar 2011 über die Neuregelung informiert und damit die individuelle Frist zur Erklärung des Rückkehrwunsches von sechs Monaten ausgelöst. Die Prüfung der 335 eingegangenen Rückkehrerklärungen hat ergeben, dass 278 Personen (darin enthalten 24 Mitarbeiter von TexiG (jetzt Sitex) die Voraussetzungen des § 17 HVFG erfüllen. Die FHH ist aus § 17 HVFG verpflichtet, diese Personen innerhalb eines Jahres nach ihrer Rückkehrerklärung einzustellen. Mit den betroffenen Personen hat die FB mit Wirkung vom 01.02.2012 Anstellungsverträge geschlossen. Mit Ausnahme von drei Personen, die aufgrund ihrer Qualifizierung für andere Tätigkeiten vom Personalamt vermittelt werden und einer Person, die ihren Rückkehrwunsch zurückgezogen hat, werden die zurückgekehrten Beschäftigten in einem (noch zu gründenden) Landesbetrieb Gebäudereinigung Hamburg der FB in der Unterhaltsreinigung Hamburger Behörden eingesetzt. 36 WilMa ist von der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zu unterscheiden, im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanage- ments (BEM) nach § 84 (2) neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) präventiv tätig zu werden, wenn bei Beschäftigten im Verlauf ei- nes Jahres (12 Kalendermonate) eine sechswöchige ununterbrochene oder aufsummierte Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat.

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