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Blickpunkt-Personal-Management-Management-2012-02

9 blickpunkt personal Personalmanagementbericht 2012 Personalbericht 2012 Band 2: Personalmanagementbericht 9 Es wurden folgende Formulierungen („Ermutigungsklausel“) vorgeschlagen5 : „Hamburg ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der ham- burgischen Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerin- nen und Bürger optimal erbringen zu können.“ „Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!“ Seit 2011 ist die Formulierung standardmäßig in den Stellenausschreibungsvordrucken verfügbar. (2) Entwicklung einer einheitlichen, systematischen Erhebungsmethode zur Erfas- sung des Migrationshintergrundes bei allen Bewerberinnen und Bewerbern sowie Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung Um zu erheben, wie hoch der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund ist, bestehen aus rechtlichen Gründen zwei Möglichkeiten: Entweder die Durchführung einer freiwilligen und anony- men Befragung der Beschäftigten oder einer verbindlichen personenbezogenen Erhebung von Da- ten. Letzteres ist – insbesondere ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen – aufgrund (daten- schutz-) rechtlicher Rahmenbedingungen zurzeit nicht möglich. Dafür müsste eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Verwendung einer einheitlichen Definition für die Erfassung des Merkmals Migrationshintergrund ist hierbei eine notwendige Voraussetzung, um auch länderübergreifend vergleichende Aussagen zu ermöglichen. Erst im März 2012 hat die Integrationsministerkonferenz (IntMK) den Ländern ein Indi- katorenset für die Anwendung eines Monitorings empfohlen, das den landesspezifischen Bedürfnis- sen Rechnung trägt (Empfehlung, für sie relevante Indikatoren auszuwählen) und mit dem die Errei- chung der Ziele der Interkulturellen Öffnung im Öffentlichen Dienst in Zukunft überprüft werden kann. Zugrunde gelegt wird dabei länderübergreifend zurzeit die Definition des Statistischen Bundesamtes für den Mikrozensus 2005.6 Auch der Senat hat der freiwilligen und anonymen Erhebung des Migrationshintergrundes von Be- schäftigten der hamburgischen Verwaltung im Jahr 2008 diese Definition zugrunde gelegt, und zwar in Form der komprimierten Definition aus dem am 19.12.2006 beschlossenen Hamburger Hand- lungskonzept zur Integration von Zuwanderern.7 Danach sind Menschen mit Migrationshintergrund: • Ausländische Staatsangehörige, • deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, d.h. – Spätaussiedlerinnen und -aussiedler, – Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung besitzen; 5 Daneben gelten weiter obligatorisch entsprechende Klauseln für die gezielte Ansprache von Frauen und Schwerbehinderten. 6 Jürgen Duschek, Julia Weinmann u. a.: Leben in Deutschland. Haushalte, Familien und Gesundheit – Ergebnisse des Mikrozensus 2005. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2005. 7 Bürgerschaftsdrucksache 18/5530, S. 4.

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