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Blickpunkt-Personal-Management-Management-2012-02

28 blickpunkt personalPersonalmanagementbericht 2012 Personalbericht 2012 Band 2: Personalmanagementbericht 28 beschäftigt haben. Daher ist es wichtig, dass diese Organisationen auf bewährte Modelle und den Erfahrungsschatz „vorangeschrittener“ Organisationen zurückgreifen können. Dieser Weg des voneinander Lernens wird auch auf der Bundesebene gegangen, indem man auf erfolgreiche Strategien von Ländern zurückgreift, die sich mit der Thematik bereits langfristig ausei- nander gesetzt haben. Ein großer Vorteil von Austauschprozessen besteht auch darin, dass eine Konsensfindung bzw. eine Fortentwicklung von Definitionen aufgrund gesellschaftlicher Entwicklun- gen oder aus Praktikabilitätsgründen stattfinden kann. So wird z.B. aktuell auf der Länderebene dar- über debattiert, ob sie beispielsweise in Zukunft die Definition der Bundesagentur für Arbeit anwen- den. Im Gegensatz zur Definition des Statistischen Bundesamtes ist hier der Begriff Migrationshin- tergrund enger gefasst. Die Definition umfasst nur Personen, die selbst oder deren Eltern Migra- tionserfahrungen haben.23 Hiernach wären Menschen mit Migrationshintergrund: - Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind o- der - außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 01.01.1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder - Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt. Damit wären im Unterschied zur Definition des Statistischen Bundesamtes die deutschen Kinder von hier geborenen ausländischen Staatsangehörigen oder Eingebürgerten - also die "3. Generation" - nicht einbezogen. Die Definition umfasst nur Personen, die selbst oder deren Eltern Migrationserfah- rungen haben. Auch bei den Begriffen „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ und „Interkulturelle Kompetenz“ konnte auf der Länderebene Konsens über ein einheitliches Verständnis der Begriffe erzielt werden. 23 Diese Definition ist im Zusammenhang mit § 6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung - MighEV vom 29. September 2010, BGBl 2010 Teil 1 Nr. 50 entwickelt worden.

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