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blickpunkt-personal-2012-1

45 blickpunkt personal 1/2012 7. Personalforum am 3.11.2011 André Kuhring und Jens Scheunemann, Personal- amt, Dienst- und Tarifrecht Forum 13: Einblicke in die „neue“ Entgeltordnung der Län- der Es ist schon ein kleiner Spagat, über die „neue“ Entgeltordnung zu referieren, wenn die Überarbeitung noch nicht ganz abge- schlossen ist und die Unterschriften noch fehlen. Im Vortrag machte Herr Kuhring allerdings deutlich, dass dieses Mammutwerk, das die Vergütungsordnung des Bundesange- stellentarifvertrags (BAT) sowie das Lohn- gruppenverzeichnis zum Manteltarifvertrag Arbeiter (MTArb) ablösen wird, nach vielen Jahren der Verhandlung zwischen den Tarif- vertragsparteien nunmehr hinreichend weit fortgeschritten und die Eckpunkte klar seien. Einige tausend Tätigkeitsmerkmale wurden unter die Lupe genommen, angepasst und harmonisiert. Neben der Zusammenführung von Vergütungs- und Lohngruppen in einer Entgeltordnung war vor allem beabsichtigt, eine vernünftige Sprache zu finden. Außer- dem sollten die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Eingruppierungs- recht eingearbeitet werden. Die Entgeltordnung wird, soweit war dies zum Zeitpunkt des Personalforums deut- lich, zum 01.01.2012 in Kraft treten. Die Verhandlungen mit den Gewerkschaften standen zum Zeitpunkt des Personalforums kurz vor dem Abschluss. Demnach gelten ein Rumpfteil des Tarifvertrags für den öf- fentlichen Dienst der Länder (TV-L) und be- stimmte bisherige Überleitungsvorschriften nur noch bis 31.10.2012 fort. Danach wird ausschließlich das neue Recht gelten. Von der Vergütungsordnung zur Entgelt- ordnung Seit 2009 fanden auf Grund der Vereinba- rung der Tarifvertragsparteien zu einem Vorgehen in zwei Phasen intensive Ver- handlungen zur Modernisierung der Entgelt- ordnung statt. In dem vereinbarten ersten Schritt erfolgte „lediglich“ die redaktionelle Überarbeitung der ca. 17.000 Tätigkeits- merkmale der Vergütungsordnung und die Einarbeitung des Lohngruppenverzeich- nisses in die Systematik der Entgeltordnung. Die Formulierung neuer Tätigkeitsmerkmale ist erst im zweiten Schritt zu erwarten (Aus- nahme in Entgeltgruppe 4; siehe unten), der bis auf Weiteres zurückgestellt ist. Für die Lehrerinnen und Lehrer gelten nach wie vor die Lehrkräfte-Richtlinien, die ana- log der Entgeltordnung modifiziert wurden. Und was hat sich sonst noch inhaltlich getan? ►► Insgesamt wurde die Struktur von fünf auf vier Teile begrenzt: ●● Teil I beinhaltet die Allgemeinen Tätig- keitsmerkmale für den Verwaltungs- dienst. ●● Teil II weist Tätigkeitsmerkmale für be- stimmte Berufsgruppen aus. ●● Teil III führt alle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten auf.

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