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blickpunkt-personal-2012-1

26 blickpunkt personal 1/20127. Personalforum am 3.11.2011 Leitgedanken der Konvention sind die volle gesellschaftliche Teilhabe (im englischen Original: inclusion) verbunden mit der Achtung der Autonomie und der sozialen Wertschätzung behinderter Menschen. Be- hinderung wird darin nicht von vornherein als negativ bewertet, sondern als norma- ler Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft bejaht und als Quelle kultureller Bereicherung angese- hen. Behinderung ist danach kein individuell zu lösendes Problem, sondern die Gesell- schaft ist so (barrierefrei) zu gestalten, dass möglichst alle umfassend an ihr teilhaben können. (aus: Broschüre BSG, 2010) Diese Grundprinzipien verteilen sich auf die jeweiligen Artikel der Behindertenrechtskon- vention (BRK): ●● Recht auf Leben (Artikel 10) ●● Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen (Artikel 11) ●● Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Artikel 12) ●● Zugang zur Justiz (Artikel 13) ●● Freiheit und Sicherheit der Person (Ar- tikel 14) ●● Freiheit von Folter oder grausamer, un- menschlicher oder erniedrigender Be- handlung oder Strafe (Artikel 15) ●● Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch (Artikel 16) ●● Schutz der Unversehrtheit der Person (Artikel 17) ●● Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit (Artikel 18) ●● Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19) ●● Persönliche Mobilität (Artikel 20) ●● Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Infor- mationen (Artikel 21) ●● Achtung der Privatsphäre (Artikel 22) ●● Achtung der Wohnung und der Familie (Artikel 23) ●● Bildung (Artikel 24) ●● Gesundheit (Artikel 25) ●● Habilitation und Rehabilitation (Artikel 26) ●● Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27) ●● Angemessener Lebensstandard und so- zialer Schutz (Artikel 28) ●● Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29) ●● Teilhabe am kulturellen Leben so- wie an Erholung, Freizeit und Sport (Artikel 30). 2. Die Umsetzung Bei der Umsetzung der BRK beginnt Deutschland nicht bei „Null“. Es gibt zahl- reiche Gesetze, Regelungen, Maßnahmen und Projekte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die das Recht auf selbstbestimmtes Leben, Teilhabe und In- klusion von Menschen mit Behinderungen ermöglichen und fördern: ►► Benachteiligungsverbot im Grundgesetz im Jahr 1994, ►► 2001 ein eigenes Gesetzbuch für die Re- habilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), ►► 2002 das Behindertengleichstellungsge- setz (BGG). Die Umsetzung ist in der Konvention selbst als längerfristiges gesellschaftliches Anlie- gen konzipiert. Der Erfolg der Umsetzung wird unter anderem davon abhängen, ob und inwieweit es gelingt, die „Mehrheitsge- sellschaft“ auf andere Art als bisher für die Thematik zu interessieren und zu sensibili- sieren und sie anzuregen, die eigene Hal- tung gegenüber behinderten Menschen zu überdenken, Berührungsängste abzubau- en, Vorurteile zu überprüfen und Begegnung zu wagen.(aus: Broschüre BSG, 2010) Die Behörden in Hamburg befassen sich im Rahmen ihres jeweiligen Politikfeldes dabei in eigener Verantwortung mit der Umset- zung. Das Kollegium der Staatsräte hat die BASFI mit der Koordinierung und Vernet- zung dieser Aktivitäten betraut (= staatliche Anlaufstelle). Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen hat im Rahmen der Umsetzung der Kon- vention ihren Schwerpunkt im Dialog mit der Zivilgesellschaft (= staatlicher Koordi-

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