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blickpunkt-personal-2012-1

27 blickpunkt personal 1/2012 7. Personalforum am 3.11.2011 nierungsmechanismus). Die Bundesländer sind nicht verpflichtet, diese Stellen einzu- richten. Hamburg hat dies dennoch getan, um die Bedeutung der Konvention zu unter- streichen. In Hamburg wurde eine behördenübergrei- fende „Arbeitsgruppe UN-BRK“ eingerich- tet, in der auch die Arbeitgeberbeauftragte, Frau Schulz, eingebunden ist. Sie referierte über die Aufgaben der Arbeitsgruppe und die Maßnahmen, die das Personalamt zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Aufstellung eines Aktionsplans seitens der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bei- trägt. Die Auflistung der einzelnen Maßnah- men an dieser Stelle würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Die Maßnah- men zur Umsetzung der UN-BRK werden allerdings jeweils pro Behörde und je nach Zugehörigkeit zu den Artikeln der UN-BRK in dem von Senat und Bürgerschaft ver- abschiedeten Aktionsplan der FHH einzeln aufgelistet werden und können dann von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Mit dem Inkrafttreten des Aktions- plans der FHH kann in der ersten Jahres- hälfte 2012 gerechnet werden. Da der Arbeitgeber/Dienstherr FHH in den vergangenen Jahren bereits vieles auf den Weg gebracht hat, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu erhöhen und damit die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst zu ver- bessern, werden sich bei den Maßnahmen seitens des Personalamtes auch solche wiederfinden lassen, die bereits seit Jahren innerhalb der Verwaltung zum „alltäglichen Geschäft“ gehören (zum Beispiel „Sonder- programm zur verstärkten Unterbringung schwerbehinderter Menschen“, „Selbstver- pflichtungsquote des Senats“), die aber durchaus bei Beibehaltung oder Erweite- rung einen Beitrag zur Umsetzung der UN- BRK leisten, der auch so in dieser Form nicht in jedem Bundesland vorhanden ist.

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