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blickpunkt-personal-2012-1

44 blickpunkt personal 1/20127. Personalforum am 3.11.2011 Rechtsprechung. Die Hamburgische Mehr- arbeitsvergütungsverordnung soll im Früh- jahr 2012 in Kraft treten. Im dritten Teil des Forums beleuchtete Herr Böttcher noch Themenfelder aus der Praxis. Thema aus dem Vollzug Beförderungsfälle im HmbBesÜG Ein wichtiger Punkt sind die Beförderungs- fälle im Rahmen des Hamburgischen Besol- dungsüberleitungsgesetzes (HmbBesÜG). Die Problematik, die sich hier stellt, ist die fehlende Möglichkeit, in PAISY individuelle Karriereverläufe abzubilden. Somit muss bei jeder Beförderung das Stufungsdatum von übergeleiteten Beamtinnen, Beamten, Rich- terinnen und Richtern überprüft werden, da zum einen die Einordnung in die Stufe oder Überleitungsstufe erhalten bleiben muss und zum anderen die gesetzlich vorgese- hene Erfahrungszeit in den Stufen einge- halten werden muss. Dass dies erforderlich sein würde, wurde erst im Verlauf der Zeit - insbesondere auch durch Rückmeldungen aus der Praxis - in seinem ganzen Ausmaß erkennbar. Die manuellen Korrekturen können auf- grund der Funktionsweise von PAISY nur über eine Manipulation des Stufungsdatums durchgeführt werden. Dabei wird als maß- geblicher Zeitpunkt immer der Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs genommen, weil dadurch das Ende und somit auch die Lauf- zeit der erreichten Stufe bestimmt wird. Hierzu hat P11 eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt: ●● Erstellung von Durchführungshinweisen vom 14. Juni 2011, ●● Entwicklung von Berechnungsbögen, ●● Durchführung einer Seminarreihe, ●● Überarbeitung der Durchführungs- hinweise und Berechnungsbögen auf Grund von Rückmeldungen aus den Se- minaren, ●● Aktualisierung der Durchführungshin- weise (Stand 1. September 2011) und Berechnungsbögen, beides im Perso- nalportal zu finden, ●● MittVw vom 15. September 2011, ●● Versendung von Listen mit zu überprü- fenden Fällen durch das ZPD, ●● geplante Erarbeitung von Berechnungs- bögen im pdf-Format, die direkt am Rechner bearbeitet werden können. Besonders wichtig für P11 sind hierbei die gute Zusammenarbeit und die Rückmel- dungen aus den Dienststellen sowie die hilf- reichen Hinweise aus der Praxis.

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