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blickpunkt-personal-2012-1

42 blickpunkt personal 1/20127. Personalforum am 3.11.2011 setzten unterstützt werden, wenn sie wech- selwillig sind. Vorgesetzte sind die ersten Personalentwicklerinnen und –entwickler! ►► Beschäftigte sollten dort, wo sie über Jahre als stabilisierende Säulen agieren, ebenfalls wertgeschätzt werden. ►► Wertgleicher Wechsel sollte nicht als „Schritt zur Seite“, sondern als Erweiterung des Profils gesehen werden. ►► Ist es für Teilzeitbeschäftigte (und damit einer Vielzahl vor allem von Frauen) schwie- riger, zu gefragten Spezialistinnen zu wer- den? Ist es überhaupt ratsam? Fazit: Das Thema Verwendungsbreite wirft vor allem Fragen nach der Bewertung, Förde- rung bzw. Verhinderung von Mobilität auf und zwar jeweils unterschiedlich aus Sicht der Organisation und aus Sicht der Be- schäftigten. So gab es keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob Verwendungsbreite ein Mythos ist, wohl aber verschiedene Spuren auf dem Weg zu einer Antwort. Das Personalamt wird die Spuren weiter verfolgen. Nicolaus Böttcher, Personalamt Forum 12: Aktuelle Themen aus dem Besoldungs- und Versorgungsrecht Der Vortrag wurde zusammengefasst von Patrick Heitbrink, Personalamt Zum 15. Juli hatte Herr Böttcher die Lei- tung des Referats P11 von Herrn Reese übernommen. Im Forum 12 informierte er nun eine Stunde lang über aktuelle The- men des Besoldungs- und Versorgungs- rechts, wobei er den Schwerpunkt klar auf den Besoldungsbereich legte. Zu Beginn des Forums ging Herr Böttcher auf drei ak- tuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesver- waltungsgerichts (BVerwG) ein und stellte ihre entsprechende Relevanz für das ham- burgische Dienstrecht dar. Dabei vergab er die drei Kategorien erfreulich, macht Arbeit und wird Arbeit machen. Themen aus der Rechtsprechung 1. Grundvergütung nach Lebensaltersstu- fen (Urteil des EuGH vom 8. September 2011) Die Entscheidung des EuGH, die im We- sentlichen eine Staffelung der Grundvergü- tung nach Lebensaltersstufen als Diskrimi- nierung wegen Alters verbietet, fällt in die Kategorie erfreulich. Sie bestätigt die Ent- scheidung, bei der Neukonzeption des ham- burgischen Besoldungsrechts nicht weiter am Besoldungsdienstalter (BDA) festzuhal- ten, sondern die berufliche Erfahrung zum

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