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35 blickpunkt personal 1/2012 Arnd Reese, Personalamt Forum 9: Aktuelle Entwicklungen im Beamtenrecht Stets gehören die aktuellen Entwicklungen im Beamtenrecht zu den Topthemen des Personalforums. Dies war auch in diesem Jahr nicht anders! Das Interesse der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer daran, welche Änderungen in der Pipeline sind und was es Neues aus der Rechtsprechung gibt, war wie immer groß. Aktuelles aus der Rechtsprechung Auswahlverfahren und Beurteilungen … Ausgehend von einem Urteil des Bundes- verwaltungsgerichts vom 04.11.2010 wur- den die Bewerbungsverfahrensansprüche unterlegener Bewerberinnen und Bewerber sowie die Bedeutung dienstlicher Beurtei- lungen in Auswahlverfahren erläutert. Aus der Verpflichtung des Dienstherrn, eine gerichtliche Nachprüfung einer Auswahl- entscheidung zu ermöglichen, leiten sich danach konkrete Mitteilungs- und Warte- pflichten ab: ●● Die Auswahlentscheidung ist unterlege- nen Bewerberinnen und Bewerbern vor der Übertragung des Dienstpostens (§ 6 Abs. 1 Hmb. Laufbahnverordnung) auf den „Gewinner“ mitzuteilen. ●● Anschließend muss der Dienstherr vor der Übertragung des Dienstpostens eine angemessene Zeit abwarten. Empfoh- len wird als Richtwert zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Ableh- nung. Sollte es zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen, darf der Dienstherr den Dienstposten erst nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens besetzen. ●● Nach einer erstinstanzlichen Entschei- dung bleibt abzuwarten, ob innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde einge- legt wird (§ 147 Verwaltungsgerichtsord- nung). ●● Auch nach abschließender Beschwer- deinstanz bleibt eine angemessene Zeit abzuwarten, da für unterlegene Bewer- berinnen und Bewerber die Möglichkeit eröffnet ist, das Bundesverfassungsge- richt anzurufen. Zu empfehlen ist, die Monatsfrist nach § 93 Abs. 1 Bundesver- fassungsgerichtsgesetz abzuwarten. Der für eine Bewerberauswahl maßge- bende Leistungsvergleich ist anhand dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen. In der Rechtsprechung sind Beurteilungen die maßgebliche Grundlage für die zu tref- fende Auswahlentscheidung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt mit einer aktuellen Entscheidung vom 30.06.2011 nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht. Ein Leistungsvergleich mehrerer Bewerbe- rinnen und Bewerber muss nach Auffassung des Gerichtes anhand aussagekräftiger, mit- hin aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beru- hender dienstlicher Beurteilungen erfolgen. Ein vorschneller Rückgriff auf (leistungsun- abhängige) Hilfskriterien verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz. Solche Hilfskri- terien dürfen allenfalls herangezogen wer- 7. Personalforum am 3.11.2011

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