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Blickpunkt-Personal-Struktur-2012-02

92 blickpunkt personalPersonalstrukturbericht 2012 Personalbericht 2012 Band 1: Personalstrukturbericht 92 Finanzbehörde 594 3 und/oder 4 64.200 219 4 30.200 253 5 43.037 183 6 30.400 875 8 84.200 358 9 60.000 798 A11 130.000 306 12 65.000 10 13 2.540 Finanzbehörde - Schulbau 2.501 6 492.393 279 8 87.568 GESAMT FHH 29.086 4.951.843 Tabelle C.6-1: Einsatz von Leiharbeitskräften bei der FHH (Quelle: Behördenabfrage zum 29.02.2012) In der Liste nicht genannte Dienststellen haben Fehlanzeige gemeldet. Es wird derzeit eine neue Arbeitgeberrichtlinie erarbeitet, die bei hoher Einsatzflexibilität die transpa- renten und nachprüfbaren Voraussetzungen bei der Beschäftigung von Leiharbeitskräften für die Behörden und Ämter der FHH regelt. Die erforderlichen Voraussetzungen dienen der Vermeidung von Missbrauch von Leiharbeitskräften zur Verdrängung von Dauerbeschäftigten und „Lohndum- ping“ und entsprechen daher im vollen Umfang dem Bürgerschaftlichen Ersuchen zur Einführung des „Equal Pay“-Prinzips. Gegenstand dieser Richtlinie soll auch eine halbjährliche Berichtspflicht der Behörden und Ämter an das Personalamt sein. Da es sich um die erstmalige Erfüllung der Berichtspflicht aus dem Bürgerlichen Ersuchen vor Ein- führung einer Arbeitgeberrichtlinie über die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leihar- beitnehmern in der Freien und Hansestadt Hamburg handelt, ist der in der Tabelle genannte Zeit- raum für die Behördenabfrage der bisher innerhalb der FHH eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gewählt worden. In der Arbeitgeberrichtlinie werden die Behörden und Ämter künftig verpflichtet halbjährlich gegenüber dem Personalamt zu berichten und das Personalamt wird diese Berichte jährlich im Rahmen des Personalstrukturberichts aufarbeiten. Hinsichtlich der künfti- gen Fristen erfolgt die Orientierung am Kalenderjahr.

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