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Blickpunkt-Personal-Struktur-2012-02

58 blickpunkt personalPersonalstrukturbericht 2012 Personalbericht 2012 Band 1: Personalstrukturbericht 58 C.2.8 Nebentätigkeiten Nach § 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 1. November 2006 sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Nebentätigkeiten gegen Entgelt anzeigepflichtig. Eine Genehmigungspflicht ist nicht mehr gegeben. Das Nebentätigkeitsrecht der Hamburgischen Beam- tinnen, Beamten, Richterinnen und Richter richtet sich nach § 40 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) in Verbindung mit Abschnitt 6 Nummer 3 (§§ 70 bis 78) des Hamburgischen Beamten- gesetzes (HmbBG) in der seit dem 01.01.2010 geltenden Fassung. Danach sind alle Nebentätigkei- ten – mit Ausnahmen nach § 72 HmbBG, grundsätzlich anzeigepflichtig. Um eine abweichende Er- fassung bei Beamtinnen und Beamten zu vermeiden, berücksichtigen die Auswertungen der folgen- den Darstellungen nur noch die entgeltlichen Nebentätigkeiten26 der Beamten und Tarifbeschäftig- ten. Die Entwicklung der entgeltlichen Nebentätigkeiten in der hamburgischen Verwaltung seit 2007 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Sie werden auf Grundlage des budgetrelevanten Personalbe- stands ermittelt. Auffällig ist ein Rückgang der Nebentätigkeiten um 9,9 % gegenüber dem Vorjahr 2010 auf 4.337. Gleichzeitig ist auch die Anzahl der Personen, die einer Nebentätigkeit nachgehen, um 7,7 % auf 4.023 gesunken. Der Anteil der Beschäftigten mit Nebentätigkeiten ist in 2011 auf 5,4 % gesunken. 2007 2008 2009 2010 2011 Nebentätigkeiten 5.047 5.102 5.035 4.811 4.337 Veränderung in % ggü. Vorjahr - 1,1 % -1,3 % -4,4 % -9,9 % Beschäftigte mit Nebentätigkeiten 4.485 4.548 4.496 4.357 4.023 Veränderung in % ggü. Vorjahr - 1,4 % -1,1 % -3,1 % -7,7 % Nebentätigkeiten pro Beschäftigten mit Nebentätigkeiten 1,12 1,12 1,12 1,10 1,08 Beschäftigte mit Nebentätigkeiten in % des budgetrelevanten Perso- nalbestandes 6,5 % 6,5 % 6,3 % 5,9 % 5,4 % Tabelle C.2-14: Entwicklung der Nebentätigkeiten Von den entgeltlichen Nebentätigkeiten wurden 14,6 % (Vorjahr: 15,4 %) bei der Freien und Hanse- stadt Hamburg ausgeübt. Andere öffentliche Einrichtungen sind nur bei einem Anteil von 3,9 % (Vor- jahr: 4,7 %) aller Nebentätigkeiten Arbeitgeber bzw. Dienstherren. 81,5 % (Vorjahr: 79,8 %) der Nebentätigkeiten wurden bei einem Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübt. 26 Ohne Nebentätigkeitsverpflichtungen nach § 71 HmbBG.

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