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Landesbetrieb ZAF AMD Geschäftsbericht 2016

03 JAHRESABSCHLUSS 2. Erläuterungen zur Bilanz (inkl. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) Hierunter befinden sich Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und des Anlagen- spiegels sowie allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. 2.1 Anlagevermögen Das Anlagevermögen des Landesbetriebes ZAF/AMD mindert sich auf insgesamt 704.520,21 Euro. Dies entspricht einer Anlagenintensität von 8,02 %. Das Anlagevermögen setzt sich aus den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 73.832,28 Euro und einem Sachanlage- vermögen in Höhe von 630.687,93 Euro zusammen. Im Bereich des Finanzanlagevermögens verfügt der Landesbetrieb ZAF/AMD über keine Vermögenswerte. Die Abschreibungen in Höhe von 157.405,22 Euro entfallen vollständig auf Sachanlagen und immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens. In der laufenden Bilanzierung bewertet der Landesbetrieb ZAF/AMD sein Vermögen zu fortge- führten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauern zeitlich begrenzt sind, werden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern sind der aktuellen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter des Bundesministeriums der Finanzen (AfA-Tabelle) entnommen. Da der Landesbetrieb ZAF/AMD nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, enthalten die Anschaffungskosten die zum Zeitpunkt des Erwerbs in Rechnung gestellte Umsatzsteuer. Für die beweglichen und immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gelten folgende Aktivierungsgrenzen: - Vermögensgegenstände, die nach 2007 (ab 1.1.2008) beschafft worden sind und deren An- schaffungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro (netto) liegen, werden in einen jährlichen GWG-Sammelposten aufgenommen, der pauschal über fünf Jahre linear abzuschreiben ist. - Vermögensgegenstände, die nach 2007 (ab 1.1.2008) beschafft worden sind und deren An- schaffungskosten über 1.000 Euro (netto) liegen, werden als Einzelanlage erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. - Vermögensgegenstände, die nach 2007 (ab 1.1.2008) beschafft worden sind und deren An- schaffungskosten unter 150 Euro (netto) liegen, werden im Jahr der Anschaffung als betrieb- licher Aufwand sofort abgeschrieben. Landesbetrieb ZAF/AMD | 41

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