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Landesbetrieb ZAF AMD Geschäftsbericht 2016

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS für das Geschäftsjahr 2016 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Bilanz des Landesbetriebes ZAF/AMD, Hamburg zum 31. Dezember 2016 wurde in sinn- gemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses werden in der Bilanz (sowie in der Ergebnisrechnung) einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Das Gliederungsschema der Bilanz nach § 266 HGB ist – soweit erforderlich – den Besonderheiten der Rechnungslegung des öffentlichen Bereiches entspre- chend angepasst worden. Die Ergebnisrechnung wird entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Mit dem Begriff Ergebnisrechnung anstatt des handelsrechtlichen Terminus Ge- winn- und Verlustrechnung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass beim Landesbetrieb ZAF/AMD – als eine organisatorische Verwaltungseinheit der FHH – vom Grundsatz her keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Auch in der Ergebnisrechnung ist die Gliederung – soweit erforderlich – so angepasst worden, dass die Inhalte des staatlichen Handelns/der internen Leistungserbringung gegenüber der FHH erkennbar sind. Die Gliederungsvorschriften des § 275 Abs. 2 HGB wurden nach dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) geändert. Danach ist die Darstellung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie der Aus- weis der Zwischensummen „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ und „außerordent- liches Ergebnis“ entfallen. Stattdessen war die neue Zwischensumme „Ergebnis nach Steuern“ einzufügen. Die entsprechenden Vorjahreszahlen werden umgegliedert. Weiterhin sind die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB aufgrund des BilRUG neu definiert worden. Dabei ist der Umsatzerlösbegriff weiter gefasst worden und in Anlehnung an das Um- satzsteuerrecht auf sämtliche entgeltliche Leistungen und Lieferungen ausgedehnt worden. Die Vorjahreszahlen werden in der Ergebnisrechnung nicht angepasst. Im Anhang werden die Vorjahreszahlen nachrichtlich angegeben, die unter Anwendung des BilRUG auszuweisen sind, wenn dies schon für das Vorjahr anzuwenden gewesen wäre. Da die Leistungen des Landesbetriebes ZAF/AMD grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer unterliegen und der Landesbetrieb ZAF/AMD i.d.R. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, werden Beträge grundsätzlich einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Ausgenommen hier- von sind die Ertrags- und Aufwandsanteile im Rahmen der Betriebe gewerblicher Art. 40 | Geschäftsbericht 2016

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