Erstes Wettbewerbsverfahren der neuen ESF-Förderperiode
Zusammen mit den beteiligten Behörden, dem Jobcenter und der Arbeitsagentur Hamburg hat die Behörde die besten Anbieter für die neuen Maßnahmen ausgewählt. Die ausgewählten Träger wurden derzeit zur Einreichung eines Antrages auf Projektförderung (Zuwendungsantrag) aufgefordert. Nach der Antragstellung erstellt die ESF-Verwaltungsbehörde die Zuwendungsbescheide für die neuen Projekte, so dass viele der neuen ESF-Projekte bereits ab dem 1. Januar starten können. Mit den frühzeitigen Vorbereitungen für das erste Wettbewerbsverfahren der neuen Förderperiode stellt Hamburg eine lückenlose ESF-Förderung sicher.
Strategische Ziele (Prioritätsachsen) der ESF-Förderung in 2014-2020
Hinter den folgenden Prioritätsachsen finden Sie die Projektausschreibungen (Leistungsbeschreibungen) des ersten Wettbewerbsverfahrens. Dargestellt werden die konzeptionellen Anforderungen an die Förderziele, Zielgruppen, der Förderumfang und die Förderdauer.
Prioritätsachse A - Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
Prioritätsachse B - Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Prioritätsachse C - Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut
Die neuen Projektangebote werden – nach Erstellung der Zuwendungsbescheide - im Januar 2014 auf www.esf-hamburg.de veröffentlicht.