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Erstes Wettbewerbsverfahren der neuen ESF-Förderperiode

Das erste Wettbewerbsverfahren der ESF-Förderperiode 2014-2020 ist nahezu abgeschlossen.
112 Bewerbungen sind auf die 42 Ausschreibungen für neue Arbeitsmarktprojekte in Hamburg bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) eingegangen. Viele der neuen Projekte starten somit direkt am 1. Januar 2014.

 

Zusammen mit den beteiligten Behörden, dem Jobcenter und der Arbeitsagentur Hamburg hat die Behörde die besten Anbieter für die neuen Maßnahmen ausgewählt. Die ausgewählten Träger wurden derzeit zur Einreichung eines Antrages auf Projektförderung (Zuwendungsantrag) aufgefordert. Nach der Antragstellung erstellt die ESF-Verwaltungsbehörde die Zuwendungsbescheide für die neuen Projekte, so dass viele der neuen ESF-Projekte bereits ab dem 1. Januar starten können. Mit den frühzeitigen Vorbereitungen für das erste Wettbewerbsverfahren der neuen Förderperiode stellt Hamburg eine lückenlose ESF-Förderung sicher.

Strategische Ziele (Prioritätsachsen) der ESF-Förderung in 2014-2020

Hinter den folgenden Prioritätsachsen finden Sie die Projektausschreibungen (Leistungsbeschreibungen) des ersten Wettbewerbsverfahrens. Dargestellt werden die  konzeptionellen Anforderungen an die Förderziele, Zielgruppen, der Förderumfang und die Förderdauer.

Prioritätsachse A - Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Prioritätsachse B - Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Prioritätsachse C - Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut

Die neuen Projektangebote werden – nach Erstellung der Zuwendungsbescheide - im Januar 2014 auf www.esf-hamburg.de veröffentlicht.