Daten und Fakten
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist eines der wichtigsten Finanzinstrumente der Europäischen Union zur Förderung der Menschen in der Europäischen Union. Den ESF gibt es bereits seit 1957. In der aktuellen ESF-Förderperiode 2007-2013 erhält Hamburg rund 90 Millionen Euro von der Europäischen Kommission. Durch das Prinzip der Kofinanzierung ergibt sich daraus ein Gesamtvolumen von 180 Millionen Euro.
Förderzeitraum eines Projektes: 2-3 Jahre, mit Verlängerungsoption
Fördervolumen für ESF-Projekte: 180 Millionen Euro
Finanzierung
50 % aus dem Europäischen Sozialfonds
BASFI – Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (ESF-Verwaltungsbehörde)
50 % von Kofinanzierern:
Agentur für Arbeit
team.arbeit.hamburg, Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II
Bezirksämter
BASFI – Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
BSB – Behörde für Schule und Berufsbildung
BGV – Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
BSU – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
BWVI – Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
BWF – Behörde für Wissenschaft und Forschung
FB – Finanzbehörde
JB – Justizbehörde
KB - Kulturbehörde
SK – Senatskanzlei
Private Mittel
Verfahren
Die Begleitung und Koordinierung der Programmumsetzung obliegt neben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zwei Ausschüssen: dem ESF-Behördenausschuss und dem ESF-Begleitausschuss.
Aktueller Stand
Bis Ende 2012 wurden ESF-Mittel in Höhe von 88,6 Mio Euro eingebracht.
In der Zeit vom 01.08.2008 bis zum 31.12.2012 wurden 74.453 Teilnehmer und 9.943 Betriebe durch ESF-Projekte gefördert.
In der aktuellen Förderperiode wurden bisher 199 Projekte mit Mitteln des ESF gefördert, von denen zur Zeit 70 ESF-Projekte laufen (Stand Juli 2013).
Ausblick
Anfang 2014 startet die nächste ESF-Förderperiode.
Am 12.06.2013 startete das 1. Wettbewerbsverfahren, so dass die ersten Projekte der neuen Förderperiode voraussichtlich Anfang 2014 starten können.
Bis zum 8. Juli können sich Verbände, Bildungsträger, Hochschulen, Kammern sowie Zusammenschlüsse von Unternehmen auf die neuen Projektausschreibungen (Leistungsbeschreibungen) bewerben. Nach Prüfung der eingereichten Projektvorschläge werden die ausgewählten Träger voraussichtlich Anfang September 2013 zur Einreichung eines Antrages auf Projektförderung (Zuwendungsantrag) aufgefordert.