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Daten und Fakten

Daten und Fakten zum ESF in Hamburg

 

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist eines der wichtigsten Finanzinstrumente der Europäischen Union zur Förderung der Menschen in der Europäischen Union. Den ESF gibt es bereits seit 1957. In der aktuellen ESF-Förderperiode 2007-2013 erhält Hamburg rund 90 Millionen Euro von der Europäischen Kommission. Durch das Prinzip der Kofinanzierung ergibt sich daraus ein Gesamtvolumen von 180 Millionen Euro.

Förderzeitraum eines Projektes: 2-3 Jahre, mit Verlängerungsoption

Fördervolumen für ESF-Projekte: 180 Millionen Euro

Finanzierung

50 % aus dem Europäischen Sozialfonds

BASFI – Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (ESF-Verwaltungsbehörde)

50 % von Kofinanzierern:

Agentur für Arbeit

team.arbeit.hamburg, Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II

Bezirksämter

BASFI – Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

BSB – Behörde für Schule und Berufsbildung

BGV – Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

BSU – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

BWVI – Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

BWF – Behörde für Wissenschaft und Forschung

FB – Finanzbehörde

JB – Justizbehörde

KB - Kulturbehörde

SK – Senatskanzlei

Private Mittel

Verfahren

Die Begleitung und Koordinierung der Programmumsetzung obliegt neben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zwei Ausschüssen: dem ESF-Behördenausschuss und dem ESF-Begleitausschuss.

Aktueller Stand

Bis Ende 2012 wurden ESF-Mittel in Höhe von 88,6 Mio Euro eingebracht.

In der Zeit vom 01.08.2008 bis zum 31.12.2012 wurden 74.453 Teilnehmer und 9.943 Betriebe durch ESF-Projekte gefördert.

In der aktuellen Förderperiode wurden bisher 199 Projekte mit Mitteln des ESF gefördert, von denen zur Zeit 70 ESF-Projekte laufen (Stand Juli 2013).

 

Ausblick

Anfang 2014 startet die nächste ESF-Förderperiode.

Am 12.06.2013  startete das 1. Wettbewerbsverfahren, so dass die ersten Projekte der neuen Förderperiode voraussichtlich Anfang 2014 starten können.

Bis zum 8. Juli können sich Verbände, Bildungsträger, Hochschulen, Kammern sowie Zusammenschlüsse von Unternehmen  auf die neuen Projektausschreibungen (Leistungsbeschreibungen) bewerben. Nach Prüfung der eingereichten Projektvorschläge werden die ausgewählten Träger voraussichtlich Anfang September 2013 zur Einreichung eines Antrages auf Projektförderung (Zuwendungsantrag) aufgefordert.