FAQs
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat am 10. September 2007 eine Förderrichtlinie erlassen, in der die Grundsätze der Gewährung von ESF-Mitteln beschrieben werden. Die Förderrichtlinie ist zu finden unter: http://www.esf-hamburg.de/grundlagen. Danach werden ESF-Mittel in Hamburg in wettbewerblich organisierten Verfahren vergeben. Diese finden in der Regel ein Mal jährlich statt. Der Ablauf des Verfahrens lässt sich schematisch in sieben Phasen darstellen.
Die folgenden Fragen und Antworten zu den sieben Phasen erläutern detailliert das Verfahren der ESF-Mittelvergabe.
Diese stehen Ihnen auch als Gesamtübersicht zum Download bereit.
Phase 1 Formulieren (fach-) politischer Prioritäten und Ideenaufruf |
Phase 2 Erstellen von Leistungsbeschreibungen in behördenübergreifenden Arbeitsgruppen |
Phase 3 Genehmigung der Leistungsbeschreibungen durch den ESF-Behörden- und Begleitausschuss |
Phase 5 Auswahl der Projekte durch behördenübergreifende Vorauswahlkommissionen |
Phase 6 Genehmigung der Projektauswahl durch den ESF-Behördenausschuss |
Darüber hinaus geben die Mitarbeiter der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration - als ESF-Verwaltungsbehörde – Antworten auf weitere Fragen rund um den ESF. Alle Ansprechpartner mit Kontaktdaten sind zu finden unter http://www.esf-hamburg.de/esf-verwaltungsbehoerde/. Oder sprechen Sie direkt mit:
Herrn Martin Weber
Telefon 040-42863-3995