Wir reden nicht nur von Integration, sondern wir handeln auch entsprechend
Senator Scheele begrüßt den Start des neuen ESF-Projektes „Anpassungs-qualifizierung im Handwerk“
02.05.2012, 11:45 Uhr
Am Projekt können bis zu 100 Hamburgerinnen und Hamburger mit Migrationshintergrund teilnehmen, die die Gleichwertigkeitsprüfung ihrer ausländischen Berufsqualifikation zu einem deutschen Referenzberuf beantragt haben. Da diese Personengruppe seit dem 1. April 2012 mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes einen Rechtsanspruch auf die Bewertung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse hat, ist das neue Projekt hoch aktuell. Es ermöglicht ihnen die Anerkennung durch praxisnahe Anpassungsqualifizierungen zu erlangen.
„Wir reden nicht nur von Integration, sondern wir handeln auch entsprechend.“ Mit diesem Leitgedanken unterstützen Arbeits- und Integrationssenator Detlef Scheele und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration das ESF-Projekt und erhoffen sich mit der Handwerkskammer Hamburg, dass Hamburg für hier lebende und neu zugewanderte Menschen mit Migrationshintergrund attraktiv und zukunftsfähig wird.
Im Projekt soll den Anerkennungssuchenden mittels passgenauer Anpassungsqualifizierungen in Betrieben, Kursen der Überbetrieblichen Lehrgangsunterweisung (ÜLU) oder Bildungszentren wie dem ELBCAMPUS die Gleichwertigkeit zum deutschen Berufsabschluss legitimiert werden.
Da jeder Antragsteller individuelle Anpassungsmaßnahmen benötigen wird, erprobt das Projekt hierfür neue Qualifizierungsangebote, Kooperationen und Strukturen und bietet begleitende Tutorien an, die zur Erlangung deutscher Sprachkenntnisse und das Lernen im Allgemeinen fördern. Nach der Konzeptphase von sechs Monaten, können die Projektangebote voraussichtlich ab dem 1. November 2012 genutzt werden.
Hintergrund zum Anerkennungsgesetz
Seit dem 1. April 2012 ist das “Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen” in Kraft. Im Anerkennungsverfahren werden die ausländischen Abschlüssen mit den entsprechenden deutschen Referenzabschlüssen verglichen. Wenn die Abschlüsse gleichwertig sind, erfolgt eine Anerkennung. Bei wesentlichen Unterschieden können diese durch Ausgleichsmaßnahmen (hier: praxisnahe Anpassungslehrgänge) ausgeglichen werden. Dabei wird nach der neuen Rechtslage nicht nur der formale Abschluss berücksichtigt, sondern auch die Berufserfahrung. Allerdings gilt diese Regelung nur für Berufe, die durch Bundesrecht festgelegt werden (z.B. handwerkliche oder kaufmännische Ausbildungsberufe, Gesundheitsfachsberufe, juristische Berufe). Für landesrechtlich geregelte Berufe wie Ingenieur, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher wird der Hamburger Senat im Mai 2012 ein eigenes Landesanerkennungsgesetz vorlegen, welches noch vor der Sommerpause von der Bürgerschaft verabschiedet werden soll. Das Besondere daran ist, dass dieses auch einen Rechtsanspruch auf Anerkennungsberatung beinhalten wird. In Hamburg wird dieser Rechtsanspruch dann durch das bestehende Angebot der „Zentralen Anlaufstelle Anerkennung“ abgedeckt werden. Bundesweit sind Informationen unter www.anerkennung-in-deutschland.de oder über die Hotline 030/1815-1111, Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr zu den üblichen Kosten ins deutsche Festnetz verfügbar.
Für Rückfragen der Medien:
Informationen zum Europäischen Sozialfonds ESF
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, ESF-Öffentlichkeitsarbeit
Nora Obenaus, Tel: 040 – 42863-3959
Claudia Hillebrand, Tel: 040 – 42863-3162
E-Mail: esf-pr@basfi.hamburg.de
Informationen zum Projekt „Anpassungsqualifizierung im Handwerk“
Handwerkskammer Hamburg
Anemone Schlich, Tel: 040 35905-324
E-Mail: aschlich@hwk-hamburg.de