25. Wer genehmigt abschließend die Projektauswahl?
Die Empfehlungen der Vorauswahlkommissionen werden dem ESF-Behördenausschuss vorgelegt. Per Beschluss entscheidet dieser abschließend über Annahme oder Ablehnung der Empfehlung. Im Anschluss daran erhalten alle am Verfahren beteiligte Organisation eine schriftliche Benachrichtigung mit entsprechender Begründung sowie dem Angebot, dass die Gründe für die Ablehnung erläutert werden können. (Kurze Anmerkung: Da es sich bei der Entscheidung des ESF-Behördenausschusses und die nachfolgende Benachrichtigung nicht um einen rechtsförmigen Bescheid handelt, steht es jedem Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren unabhängig vom Ausschussvotum frei, einen Zuwendungsantrag zu stellen)