22. Wer bewertet den Inhalt der Projektvorschläge?
Der ESF-Behördenausschuss bestimmt Mitglieder für Vorauswahlkommissionen, die den Inhalt der Vorhaben bewerten. In der Regel entspricht die Zusammensetzung der Vorauswahlkommission jener der Arbeitsgruppen, die bereits die Leistungsbeschreibungen erarbeitet haben.