11. Wie lange läuft die Bewerbungsfrist?
Innerhalb einer Frist von in der Regel sechs Wochen können sich interessierte Organisationen mit ihren Projektvorschlägen für die einzelnen Leistungsbeschreibungen bewerben. Bei der Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Das heißt: Projektvorschläge, die nicht bis zum – in der Leistungsbeschreibung - angegebenen Stichtag bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in schriftlicher und unterschriebener Form eingehen, werden als formal unzulässig zurückgewiesen.