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9. Wer entscheidet abschließend über die Leistungsbeschreibungen?

Phase 3 - Genehmigung der Leistungsbeschreibungen durch ESF-Behörden- und Begleitausschuss

 

Der ESF-Behördenausschuss ist das entscheidende Gremium für die Ausschreibung und Auswahl der Projekte. Die Ausschussmitglieder genehmigen in einer gemeinsamen Sitzung die in den Arbeitsgruppen erstellten Leistungsbeschreibungen. Danach tritt der ESF-Begleitausschuss zusammen. Er billigt schließlich die für die Leistungsbeschreibungen definierten Auswahlkriterien. Der ESF-Begleitausschuss setzt sich aus den Mitgliedern des ESF-Behördenausschusses sowie aus Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner, des Bundes und der Europäischen Kommission zusammen.