Informationsveranstaltung zum Anerkennungsgesetz des Bundes

(Britta Hentrich)
Eckpunkte des Bundesgesetzes erklärte die Projektleiterin des Regionalen Netzwerks NOBI an der Handwerkskammer Hamburg, Gesine Keßler-Mohr. Weitere Informationen für Anerkennungssuchende bieten das Portal Anerkennung http://www.anerkennung-in-deutschland.de/ oder die Hotline: 030 1815 1111.

(Britta Hentrich)
Das Anerkennungsgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg erläuterte Clive Hewlett, Geschäftsführer des Landesausschusses für Berufsbildung an der Behörde für Schule und Berufsbildung. Das Gesetzvorhaben würde landesrechtlich geregelte Berufe wie beispielsweise Lehrer, Erzieher und Ingenieure festlegen. Das Besondere beim Hamburger Gesetz: ein Beratungsanspruch soll verankert werden.
In der anschließenden Talkrunde erläuterte Armin Grams, Geschäftsführer des Bereiches Berufsbildung in der Handelskammer Hamburg, das zentrale Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung der Industrie- und Handelskammern.
Der Geschäftsführer der Handwerkskammer Hamburg, Heinrich A. Rabeling, unterstrich die Bedeutung für das Handwerk. Wegen des Fachkräftemangels hätten Senat und Handwerkskammer mit dem „Masterplan 2020“ das Thema ganz oben auf die Agenda gesetzt.
Dass das neue Gesetz bei vielen Migrantinnen und Migranten mehr Hoffnungen wecke, als es erfüllen könne, warnte Gabi Brasch, Vorstand des Diakonischen Werks Hamburg. Hüseyin Yilmaz, Erster Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Hamburg und Umgebung e.V., wünschte sich Nachbesserungen, weil ein Anerkennungsverfahren ohne Unterstützung bei Qualifizierungen nicht ausreiche.
Dass Hamburg hier schon viel geleistet habe, betonte Petra Lotzkat, die neue Leiterin des Amtes für Arbeit und Integration der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Sie stellte klar, dass mit dem Stipendienprogramm und den Förderinstrumenten der Arbeitsverwaltung notwendige Qualifizierungen finanziert würden.

(Britta Hentrich)
Hans-Martin Rump, Operativer Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Hamburg, ergänzte, dass den Betroffenen bestimmte Kosten erstattet werden könnten, wenn die Anerkennung für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sei.
Alle Experten waren sich einig, dass das Gesetz die praktische Umsetzung der Anerkennung deutlich verbessere. Gespannt auf die ersten Erfahrungen haben sie verabredet, bei einer Folgeveranstaltung in einem Jahr Bilanz zu ziehen.
Mit Hilfe des Anerkennungsgesetzes können nun rund 300.000 Menschen in Deutschland, schätzungsweise 6.000 Menschen in Hamburg, davon profitieren, dass Ihnen mit dem neuen Gesetz ein Rechtsanspruch auf Bewertung der beruflichen Qualifikationen in einem Zeitraum von 3 Monaten zusteht. Mit Hilfe einer (Teil)Anerkennung ihres Berufsabschlusses können Sie bestenfalls Ihren erlernten Beruf ausüben und werden grundsätzlich bessere Berufschancen in Deutschland haben. |