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6. Wie setzen sich die Arbeitsgruppen zusammen?

Phase 2 - Erstellen von Leistungsbeschreibungen in behördenübergreifenden Arbeitsgruppen

 

Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden vom ESF-Behördenausschuss bestimmt. Mitglieder sind neben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Vorsitz), die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, die Behörde für Schule und Berufsbildung, die Behörde für Wissenschaft und Forschung, die Justizbehörde, die Senatskanzlei, die Agentur für Arbeit Hamburg und die team.arbeit.hamburg.