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Senioren

InformationundBeratung 7 Pflegestützpunkt Harburg In Hamburg beraten neun Pflegestützpunkte kosten- los hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Sie unterstützen in allen Fragen rund um das Thema Pflege – unabhängig von der Kassen- zugehörigkeit. Die Pflegestützpunkte werden ge- meinsam von den Kranken- und Pflegekassen sowie der Stadt Hamburg getragen. In Harburg ist die Seniorenberatung Harburg (siehe S. 6) in den Pflegestützpunkt integriert. Die Berate- rinnen und Berater des Pflegestützpunktes Harburg beraten und informieren pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Zum Beispiel informieren sie über Möglichkeiten der Pflege in der eigenen Woh- nung, helfen bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz, unterstützen bei der Beantragung von Versicherungs- und Sozialleistungen und beraten auch bei Finanzierungsfragen. Bereits bevor eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, informieren die Beraterinnen und Berater darüber, welche Hilfemög- lichkeiten es gibt, wenn die eigene Haushaltsführung nicht mehr möglich ist, welche Seniorenbetreuungs- und Begleitdienste in Hamburg tätig sind und was es an sonstigen Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Neben solchen allgemeinen Auskünften können Sie im Pflegestützpunkt auch eine individuelle und um- fassende Pflegeberatung erhalten. Hierbei unter- stützen Sie die Beraterinnen und Berater bei der Koordination einzelner Schritte über einen längeren Zeitraum. Telefonsprechstunden 42899-1040 Di. und Fr. 8.00-12.00 Uhr Persönliche Beratung: Mo. 8.00-12.00 Uhr, Do. 14.00-18.00 Uhr Harburger Ring 33, 2. Stock, 21073 Hamburg Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung außer- halbderSprechzeitenvereinbartwerden,aufWunsch auch zu Hause. Weitere Informationen finden Sie unter: www.hamburg.de/pflegestuetzpunkte. Heimaufsicht Aufsichtführende Behörde für das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) Bezirksamt Harburg, Gesundheitsamt/Aufsicht, Am Irrgarten 3-9, 21073 Hamburg 42871-2303 Ansprechpartnerinnen: Dorothee Rose (Zi. 120) Kirsten Tilke (Zi. 121) 42871-2141 dorothee.rose@harburg.hamburg.de kirsten.tilke@harburg.hamburg.de Am 1.1.2010 ist das neue Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in Kraft ge- treten und umfasst die folgenden Arten von Einrich- tungen: • Wohneinrichtungen (z. B. Alten- und Pfle- geheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe) • Servicewohnanlagen • Gasteinrichtungen (Einrich- tungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Hospize) • Wohngemeinschaften • Ambulante Pflegedienste • Ambulante Dienste der Behinder- tenhilfe. Die Nutzerinnen und Nutzer von Einrichtungen (äl- tere, behinderte oder auf Betreuung angewiesene Menschen) sind in unterschiedlicher Ausprägung von ihrem Einrichtungsträger abhängig. Aufgabe der Aufsicht ist daher die Beratung und Unterstützung • der Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen • deren Vertreterinnen oder Vertreter • deren Ange- hörigen • der Betreiber • von Personen mit berech- tigtem Interesse, insbesondere in folgenden Berei- chen: • Aufzeigen der verschiedenen Wohn- und Betreuungsformen • gesetzliche Anforderungen an Wohnformen und Ambulante Dienste • Möglichkei- ten zur Vermeidung oder Behebung von Mängeln • Entgegennahme von Beschwerden. Um die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer zu schützen,werdendieEinrichtungen–abgestuft nach Art der Einrichtung – unangemeldet kontrolliert. Ihre Fragen und Beschwerden behandeln wir selbstver- ständlich vertraulich, unsere Beratungen sind kos- tenlos.