
InformationundBeratung 9 Mein letzter Wille Die Rückschau auf das eigene Leben gibt oft Anlass, darüber nachzudenken, wem und wie man sein Ver- mögen weitergeben will. Dies geschieht durch das Testament den letzten Willen. Ist nichts geregelt, greift das Gesetz ein. Dann geht das hinterlassene Vermögen auf die Familie über, nämlich den Ehegat- ten und die Kinder (meist zu je ½). Hiervon kann es Ausnahmen geben, z. B. wenn beim Erbfall Eheleute in Scheidung leben und diese beantragt ist. Grundsätzlich soll ein Testament der Streitvermei- dung im Erbfall dienen. Deshalb braucht es klare und einfache Anweisungen. Dennoch kann und sollte man in einem Testament alle Fragen der Vermögens- fortführung ansprechen. Von einfachsten Erklärun- gen bis hin zu sehr ausführlichen Bestimmungen, wer was aus dem hinterlassenen Vermögen erhalten soll und ggf. auch wie fortzuführen hat, lässt sich alles klären. Zudem kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, auch mehrere für einzelne Teile des Nachlasses oder auch nur für bestimmte Erben. Eine Vermögensübersicht ist sinnvoll. Ein Testament bedarf zu seiner Gültigkeit einer be- stimmten Form. Das Testament kann komplett ei- genhändig handschriftlich vom Erblasser aufgesetzt und mit Ort, Datum sowie vollständigem Namenszug unterzeichnet werden. Ein Computerausdruck mit Unterschrift reicht nicht. Bei Eheleuten reicht, dass ein Ehegatte das Testament komplett handschriftlich aufsetzt und dann beide mit Ort, Datum sowie voll- ständigem Namenszug unterzeichnen. Die andere Möglichkeit ist, das Testament bei einem Notar be- urkunden zu lassen. Das geht auch gemeinschaftlich. Obwohl beide Formen des Testaments im Gesetz gleichwertig nebeneinander stehen, verdient das notarielle Testament in der Praxis eindeutig den Vor- rang, gerade wenn Unklarheiten und Streitigkeiten vermieden werden sollen. Die Vermögensnachfolge lässt sich zudem auch be- reits zu Lebzeiten vereinbaren und regeln. Hier ist an die vorweggenommene Erbfolge durch konkrete Übertragung einzelner Vermögenswerte (meist Grundstücke) zu denken, aber auch an einen Erbver- trag, der notariell beurkundet werden muss und dann das Erbe vertraglich regelt. Dies ist meiner Erfahrung nach eine sehr konfliktfreie Form der Nachlassrege- lung, weil jeder Erbe weiß, was ihn erwartet. (Rechtsanwalt Axel Kiermeyer) Horst Hölter Fachanwalt Für StraFrecht Fachanwalt Für arbeitSrecht Henning scHröder Fachanwalt Für bau- und architektenrecht Fachanwalt Für Miet- und wohnungSeigentuMSrecht Martin Holst Fachanwalt Für FaMilienrecht autoMobilrecht axel KierMeyer Fachanwalt Für Miet- und wohnungSeigentuMSrecht erbrecht /bankrecht /leaSingvertragSrecht georg Brandtner rechtSanwalt Heimfelder StraSSe 114 · 21075 Hamburg tel. (040) 7903094 · fax (040) 7903096 PoSt@HSH-kanzlei.com · www.HSH-kanzlei.com