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Hamburg macht Schule 10 2011

Schulversuch Alles»könner

Hamburg macht Schule 3|2011 44 BSB-Info Religiöse Feiertage im Schuljahr 2011/12 Den Schülerinnen und Schülern aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt (Feiertagsgesetz § 3.2, SchulR HH 1.8.4). Schülerinnen und Schüler ande- rer Religionsgemeinschaften können für religiöse Feiertage »aus wichtigem Grund« vom Unterricht befreit werden (Hamburger Schulgesetz § 28,3). Der Wunsch muss der Klassenlehrerin bzw. dem Klassen- lehrer rechtzeitig mitgeteilt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: http://li.hamburg.de/bie/material/ Unterrichtsbefreiung aus Anlass christlicher Feiertage und Veranstaltungen Evangelische Schülerinnen und Schüler: am Buß- und Bettag (Mi, 16.11.2011) Katholische Schülerinnen und Schüler: an Allerheiligen (Di, 1.11.2011), am Heiligedreikönigstag (Fr, 6.1.2012; liegt dieses Jahr in den Weihnachtsferien), am Fronleichnam (Do, 7.6.2012). Bei christlich-orthodoxen Schülerinnen und Schülern ist zu beachten, dass sich einige orthodoxe Kirchen nach dem alten (julianischen) Kalender richten und die hohen christ- lichen Feste 13 Tage später feiern. Unterrichtsbefreiung aus Anlass islamischer Feste Muslimische Schülerinnen und Schüler: am ersten Tag des viertägigen Opferfestes (6.11.2010; liegt dieses Jahr an einem Sonntag). Unterrichtsbefreiung aus Anlass jüdischer Feste Jüdische Schülerinnen und Schüler erhalten auf Wunsch an hohen jüdischen Feiertagen einen Tag schulfrei. Unterrichtsbefreiung für Feste der Sinti und Roma Sinti und Roma aller Religionen (katholisch, orthodox, mus- limisch) feiern den St. Georgstag am 6. Mai und können hierfür an diesem Tag vom Unterricht befreit werden. Publikationen »Vielfalt in der Schule – Zum Umgang mit religiösen Fei- ertagen und Fastenzeiten, zur Teilnahme an Schulfahrten, Sportunterricht und Sexualerziehung« Download: www.li-hamburg.de/bie unter: »Praxismaterialien« Interkultureller Kalender Download unter: www.li-hamburg.de/bie unter »Interkultureller Kalender« Weitere Informationen und Beratung Frau Hartung und Mitarbeiter/innen (Gestaltungsreferat/ Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung; Mail: interkultur@li-hamburg.de, Tel. (040)428842 – 583 Frau Sommerhoff (Arbeitsfeld Religion; Mail: Mara.Som- merhoff@li-hamburg.de, Tel. (040)428842 – 566 Information zum Fasten während Ramadan (20.7.–19.8.2012) Allgemeine Informationen Das Fasten während des Monats Ramadan gehört zu den »Fünf Säulen« (islamischen Pflichten) und ist daher von besonderer Bedeutung. Die Fastenzeit während Ramadan beginnt täglich mit der Morgendämmerung und endet bei Sonnenuntergang. Während dieser Zeit ist Essen, Trinken, Rauchen und Ge- schlechtsverkehr tagsüber nicht erlaubt. Allabendlich fin- det das »Fastenbrechen« als kommunikatives Ereignis im Kreise von Verwandten, Nachbarn und Freunden statt. Die Fastenpflicht betrifft alle Muslime ab der Geschlechts- reife. Vor diesem Zeitpunkt ist das freiwillige Fasten er- wünscht, wobei Kinder nach und nach langsam an das Fasten herangeführt werden sollen. Alte, kranke und schwache Leute sowie Reisende, Schwangere, Wöchnerinnen und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit. Erfahrungen aus der schulischen Praxis: Viele muslimische Schülerinnen und Schüler beteiligen sich am Fasten. Es sollte berücksichtigt werden, dass sie nicht so belastbar sind wie üblich. Besondere Belastungen im Rahmen des Sportunterrichts sollten vermieden werden. Da sich der gesamte Tagesrhythmus verschiebt, ist es eine große Herausforderung, das Fasten in einer mehrheitlich nicht-muslimischen Umgebung zu halten. Bedenken Sie da- her, dass eine Klassenreise während dieser Zeit in jedem Fall eine große Belastung darstellt. Teilweise fasten auch schon Kinder im Grundschulalter, weil sie gerne an der gemeinschaftlichen Praxis teilnehmen wollen, obgleich sie dies nicht müssten. Wenn Sie sich be- rechtigte Sorgen um die Konstitution des Kindes machen, sollten Sie Kontakt mit den Eltern aufnehmen und im Inte- resse des Kindes gemeinsame Absprachen treffen.