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blickpunkt personal: Personalmanagementbericht 2011

64 blickpunkt personalPersonalmanagementbericht 2011 Personalbericht 2011 Band 2: Personalmanagementbericht 63 en. Bei der Aufgabenentwicklung sind Auswirkungen auf die Personalbedarfe eher selten berücksichtigt. Die planenden Behörden und Ämter weisen hier auf die Schwierigkeit hin, dass vieles nur schwer vorhersehbar sei, wie etwa die Haushaltsentwicklung, politische Schwerpunkte über die Legislaturperiode hinaus. Gleichwohl ist gerade in diesem Planungsbereich deutlicher zum Ausdruck zu bringen, durch welche gesellschaftlichen Veränderungen es zu Anpassungen im Per- sonalbedarf kommen muss. Hier wäre die Grundlage, um die veränderten Anforderungen an die Beschäftigten darzustellen. Der Personalbedarfsplanungs-Matrix sind Erläuterungen beizufügen, um die Planung detaillierter darzustellen. Hier wäre eine Möglichkeit, die qualitativen Aspekte zu ver- deutlichen. Nicht bei allen PBP der Behörden, Ämter und Einrichtungen wird von dieser Möglichkeit ausreichend Gebrauch gemacht bzw. sie genutzt. PBP allein als ein Instrument zu betrachten, das zunächst die altersbedingten Abgänge berechnet und die entsprechenden Ersatzbedarfe aus den verschiedenen Rekrutierungsmöglichkeiten darstellt, war bei der Einführung eines solchen Instrumentes richtig. Inzwischen hat allerdings in weiten Berei- chen die PBP quantitativ eine Güte erreicht, die es erlaubt, verstärkt qualitative Überlegungen plane- risch umzusetzen. Die qualitative Weiterentwicklung der PBP muss konsequent und reflektierend genutzt werden. Dazu gehört eine stärkere Verzahnung politischer Leitvorgaben und fachlicher Auf- gabenentwicklung mit der PBP. Dazu gehört auch eine stärkere Verankerung solcher qualitativer Aspekte, die sich u.a. auch aus den Megatrends abzeichnen. Nicht zuletzt gehört dazu, die verän- derten Anforderungen an die Beschäftigten zu berücksichtigen, die sich beispielsweise durch erwei- terte Entscheidungsspielräume oder durch Anpassungen an die Bedarfe durch die veränderte Be- völkerungsstruktur abzeichnen. Hier gilt es in Zusammenarbeit aller Behörden, Ämter, Landesbetrie- be und Einrichtungen diese Anforderungen konsequent in der PBP umzusetzen. Eine trendsensitive Verwaltung mit den gesellschaftlichen Veränderungen im Blick erfordert diese Zusammenarbeit. Betrachtet man die heutige Altersstruktur der hamburgischen Verwaltung, so ist eine Schieflage in- sofern festzustellen, als ein relativ hoher Anteil älterer Beschäftigter einem relativ geringen Anteil von Jüngeren gegenübersteht. Eine Chance, den Altersdurchschnitt von derzeit 46 Jahren zu senken, ist die Einstellung von Auszubildenden sowie ihre Übernahme in die Beschäftigung. Möchte sich die Verwaltung eine „Verjüngungskur“ verordnen, so wäre in den kommenden Jahren ein konstant offensives Ausbildungs- und Übernahmeverhalten aller Behörden und Ämter erforder- lich, welches konsequent und nachhaltig die benötigten Zuwächse an Ausbildungsplätzen nach sich zöge. Dies umfasst dann auch ein entsprechend ausgerichtetes Melde- und Nachfrageverhalten der Behörden und Ämter im Rahmen der mittelfristigen Personalbedarfsplanung und würde die Hand- lungsfähigkeit der hamburgischen Verwaltung auch in Zukunft sichern. Denn von entscheidender Bedeutung ist der Aspekt, dass mit der Gewinnung von Auszubildenden frühzeitig Arbeitskräfte an die hamburgische Verwaltung gebunden werden können, die man später über den externen Ar- beitsmarkt nicht mehr bzw. zu wesentlich höheren Vergütungen bekommt. Statt die Hoffnung zu hegen, dass man beispielsweise Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure so- wie Technikerinnen und Techniker trotz zunehmenden Fachkräftemangels vom externen Arbeits- markt im Vergütungs-/Besoldungsgefüge der hamburgischen Verwaltung rekrutieren kann, sollte verstärkt der Blick auf die Schul-, Fachhochschul- und Hochschulabgänger/-innen gerichtet werden, wie es die BSU bereits seit geraumer Zeit macht. Eine erneute Befassung ist auch zur Thematik der Verknüpfung der PBP mit dem Budget erforder- lich. In der Planungsrunde 2011 wurde verabredet, dass bestimmte Matrizen nach Absprache mit der Finanzbehörde im Rahmen der Beratungen zur Haushaltsaufstellung der Behörden dem zustän-