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blickpunkt personal: Personalmanagementbericht 2011

blickpunkt personal Personalmanagementbericht 2011 13 Personalbericht 2011 Band 2: Personalmanagementbericht 12 D.2.4. Vergleichende Fehlzeitenanalyse – Stellungnahmen der Behörden und Ämter zu überdurchschnittlichen Fehlzeiten in relevanten Berufsgruppen Grundlage für den behörden- und ämterübergreifenden Umgang mit Fehlzeitendaten bilden die „Standards zur Analyse von Fehlzeiten und die daraus folgende Maßnahmenplanung der Betriebli- chen Gesundheitsförderung“ von 20036 . Das ZPD stellt den Behörden und Ämtern die Auswertun- gen zu den Fehlzeitendaten zur Verfügung. Für die unterjährige Auswertung und Interpretation die- ser Daten sind die Behörden und Ämter dezentral verantwortlich. Die vergleichende Fehlzeitenana- lyse in den Berufskategorien, die die hamburgische Verwaltung seit 2004 nutzt, ist ein Instrument zur Ressourcensteuerung und Ableitung strategischer Handlungsschwerpunkte für die BGF. Die Behörden und Ämter, die in einer oder mehreren Berufskategorien überdurchschnittliche Fehl- zeiten auswiesen, bereiten ihre Erkenntnisse aus der internen Fehlzeitenanalyse anhand eines Fra- genkatalogs auf. Dabei ist die Berichtspflicht im Hinblick auf die relative Größe der zu betrachtenden Berufskategorien eingeschränkt, weil nur bei entsprechend großer Personenzahl – mindestens 10 % des Personalbestandes einer Behörde und mindestens 50 Beschäftigte – personalpolitische Ablei- tungen und Aussagen möglich sind. Die im Folgenden genannten Quoten sind die standardisierten Fehlzeitenquoten. Diese beruhen auf den bezahlten, krankheitsbedingten Fehlzeiten des statistischen Personalbestandes in einer Voll- kräfterechnung. Dieser Behördenvergleich bildet die Grundlage für die Berichterstattung der Behör- den und Ämter zur Beeinflussung der krankheitsbedingten Fehlzeiten durch Maßnahmen der BGF (zur Methodik der Fehlzeitenberichterstattung siehe auch Personalstrukturbericht (PSB) 2011, Ab- schnitt C.5). Eine Berichtspflicht besteht für diejenigen Behörden und Ämter, bei denen in den für sie relevanten Berufskategorien die Fehlzeitenquote über dem Richtwert7 (+ 1 Prozentpunkt Toleranz) liegt. Auch hier gilt die durchschnittliche Fehlzeitenquote FHH-Gesamt (+ 1 Prozentpunkt Toleranz) als Ver- gleichsgröße, wenn die Berufskategorie nur in einer Behörde/einem Amt vertreten ist. In diesem Ab- schnitt wird über Berufskategorien mit überdurchschnittlichen Fehlzeiten berichtet, die aufgrund ihres hohen Anteils am Personalbestand einer Behörde (mindestens 10 %) relevant sind. Bezogen auf die Daten des Jahres 2010 fallen unter die Berichtspflicht: Behörde für Justiz und Gleichstellung für Vollstreckungs-/Vollzugspersonal Behörde für Inneres und Sport für Berufsfeuerwehrleute Behörde für Inneres und Sport für Polizeivollzugsbedienstete Bezirksamt Hamburg-Mitte für Bürofach-/Bürohilfskräfte und leitende/entscheidende Ver- waltungsfachleute Bezirksamt Altona für leitende/entscheidende Verwaltungsfachleute und sozialpädagogi- sche Fachkräfte Bezirksamt Hamburg-Nord für leitende/entscheidende Verwaltungsfachleute 6 Die vom Strategie- und Expertenkreis Betriebliche Gesundheitsförderung erarbeiteten „Standards zur Analyse von Fehlzeiten und der daraus folgenden Maßnahmenplanung der betrieblichen Gesundheitsförderung“ sind im Intranet zu finden unter: http://www.fhhintranet.stadt.hamburg.de/FHHintranet/Personal/gesundheit/pa-gesundheit/gesundheitsmanagement/standards- fehlzeiten-analyse.html 7 i.e. durchschnittliche Fehlzeitenquote der Berufsgruppe in der hamburgischen Verwaltung