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Blickpunkt Personal 11-2011

29 blickpunkt personal 3/2011 MeinungsBilder Und hier taucht auch die Frage auf, wie sich Teilzeitarbeit mit Karrierechancen verein- baren lässt. Denn Arbeit – auch Teilzeitar- beit – ist ja nicht nur Spaß und Zeitvertreib: manch eine und einer soll auch davon le- ben müssen. So stellt sich nicht nur Con- trollerinnen und Controllern ganz schnell die Frage: Reicht ein Teilzeitgehalt zum Leben oder ist es lediglich als Teil des Familienein- kommens gedacht. Und was ist, wenn der Traum platzt? Und wie wirkt sich das später auf die Versorgung aus? Grundsätzlich erhalten Männer und Frauen im öffentlichen Dienst der hamburgischen Verwaltung den gleichen Lohn für die glei- che Arbeit. Dies lässt sich durch die je- weiligen analytischen Stellenbewertungen dokumentieren und ist nicht – wie in der Privatwirtschaft oft – das Ergebnis von Lohnverhandlungen. Unterschiedliche Be- zahlungen ergeben sich demnach durch Unterschiede in der Stellenbesetzung, die vorhandene Einkommensdifferenzen bedin- gen können. Zu untersuchen wären also im Folgenden die Unterschiede 1. in den Eingruppierungen und Bezah- lungsstrukturen und 2. bei den Erwerbsunterbrechungen- und -reduzierungen (unter anderem Beur- laubungen und Teilzeitbeschäftigung). Eingruppierung und Bezahlungsstruk- turen Wie im Personalstrukturbericht 2011 (S. 32) aufgeführt, überwiegt die Anzahl der Frauen sowohl in Laufbahngruppe 1 als auch in Laufbahngruppe 2. In der Betrachtung nach Vollkräften ist der Anteil der Männer in der Laufbahngruppe 2 aber bereits höher als 50 %. Darüber hinaus sind Frauen in beiden Laufbahngruppen stärker in den unteren Bezahlungsgruppen vertreten als Männer. Seit dem Personalbericht 2008 wird eine gleichstellungsspezifische Darstellung der Einkommensverteilung der Beschäftigten gemessen in Vollkräfteäquivalenten vorge- nommen. Damit wird die stark unterschied- liche Inanspruchnahme von Teilzeitbe- schäftigung zwischen Männern und Frauen bereinigt und ist somit nicht vergleichbar mit der tatsächlichen Einkommenshöhe. In der folgenden Tabelle (Daten gemäß Personal- strukturbericht 2011, S. 45) wird deutlich, dass in den unteren Einkommensklassen bis 3.000 Euro der Anteil der Frauen und in den oberen Einkommensklassen ab 3.000 Euro der Anteil der Männer überwiegt. Genau diese Unterschiede sind in den jähr- lich erscheinenden Tabellen zur Bezah- lungsstruktur von Beamtinnen und Beamten und der Arbeitnehmerschaft (vgl. Personal- strukturbericht, S. 47ff.) dargestellt. In einer Analyse dieser Tabellen gilt es daher zu un- tersuchen, ob Männer und Frauen die glei- chen Chancen haben, eine höherwertige Stelle (mit der entsprechenden höherwer- tigen Bezahlung) zu bekommen, wenn sie es denn wollen. In diesem Zusammenhang sei auf den Personalmanagementbericht 2010 verwiesen, der im Schwerpunkt „Er- fahrungsbericht Gleichstellung“ genau die- se Thematik aufgreift. Beurlaubungen und Teilzeitbeschäfti- gung Das Bundesministerium für Familie, Seni- oren, Frauen und Jugend hat am 16.10.2010 im Internet unter der Überschrift Entgelt- gleichheit festgestellt: „Nach längeren fa- milienbedingten Erwerbsunterbrechungen und damit verbundenen  Einbußen beim Gehalt  können Frauen den Einkommens- vorsprung ihrer männlichen Kollegen oft nicht mehr aufholen. … Ziel ist daher eine stärkere Angleichung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit und der Lebens- arbeitszeit von Frauen und Männern, zum Beispiel durch die stärkere Inanspruchnah- me der Elternzeit durch Väter.“