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blickpunkt personal: Personalstrukturbericht 2011

Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zur Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bürgerschafts- und Bundestagswahlen sowie für Wahlen zur Bezirksversammlung. Mißbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcherAnzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Impressum Herausgeber: Dr. Volker Bonorden Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt Steckelhörn 12 20457 Hamburg Telefon: 040 42831-1410 Telefax: 040 42831-2226 Redaktion und Druckvorbereitung: Jutta Schuppe (verantwortliche Redakteurin) Mario Anders, Dr. Sabine Frisk, Anke Hartmann, Paul-Peter Jakobi eMail: blickpunkt@personalamt.hamburg.de Diese Ausgabe können Sie im Internet www.hamburg.de und im Intranet www.fhhintranet.stadt.hamburg.de mit dem Suchwort „Personalberichtswesen“ finden und herunterladen. Layout: Susanne Neugebauer, Susanne Walter Druck: Druckerei der JVA Fuhlsbüttel Auflage: 1.350 Stück Ausgabe: 15. Jahrgang, August 2011 Erscheinungsweise: Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wieder. Der Inhalt dieser Ausgabe ersetzt keine offiziellen Rundschreiben des Personalamtes. Dreimal jährlich