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blickpunkt personal: Personalstrukturbericht 2011

93 blickpunkt personal Personalstrukturbericht 2011 Personalbericht 2011 Band 1: Personalstrukturbericht 89 wenn sie den Orientierungswert - also den Durchschnitt der hamburgischen Verwaltung - um einen Prozentpunkt überschreiten. Für die nur in jeweils einer Fachbehörde vorkommenden Berufskategorien „Berufsfeuerwehrleute“, „Polizeivollzugsbedienstete“, „Rechtspflegerschaft“, „Richter/innen, Staatsanwälte/innen“, „Steuer- fachpersonal“ und „Vollstreckungs- bzw. Vollzugspersonal“ ist ein Vergleich mit den Richtwerten naturgemäß nicht sinnvoll, da die jeweiligen Richtwerte in der Regel den jeweiligen Behördenergeb- nissen pro Berufskategorie entsprechen. Hier ist der Orientierungswert Maßstab für einen Vergleich. Die Fehlzeitenquoten der in mehreren Behörden und Ämtern vorkommenden Berufskategorien sind in ihren Feldern grau unterlegt, wenn sie den Toleranzbereich von einem Prozentpunkt oberhalb des zugehörigen Richtwertes für die hamburgische Verwaltung überschreiten. Hier wird ein vordringli- cher Handlungsbedarf durch geeignete personalpolitische Maßnahmen sichtbar. Er erfordert zu- nächst eine tiefere Analyse durch die Behörden selbst in den betroffenen Aufgabenbereichen. Aus daraus gewonnenen Feststellungen lassen sich Maßnahmen zur Senkung des Krankenstandes konzipieren. Ihre Effektivität wird nach ihrer Umsetzung wiederum anhand von Orientierungs- und Richtwerten zu überprüfen sein, um gegebenenfalls Modifizierungen vorzunehmen. Gelingt eine Verringerung des Krankenstandes in den „Handlungsbereichen“, so wirkt sich dies ten- denziell positiv auf den Orientierungswert - sprich Krankenstand für die gesamte hamburgische Ver- waltung - aus. Um die Auswahl der nach den obigen Maßstäben „auffälligen“ Bereiche auf zahlenmäßig bedeutsa- me zu beschränken, wurden zusätzliche Relevanzkriterien angewandt. Sie fordern einen mindestens 10-prozentigen Beschäftigtenanteil entweder an der eigenen Behörde oder an der gesamten ham- burgischen Verwaltung und eine Mindestgröße von 50 Beschäftigten (vgl. Personalmanagementbe- richt 2011, Abschnitt D.2). Für die im Ergebnis verbleibenden Berufskategorien wurden die Behör- den gebeten, einen Fragenkatalog zu bearbeiten, der im Rahmen des Personalmanagementberich- tes ausgewertet wurde.