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blickpunkt personal: Personalstrukturbericht 2011

81 blickpunkt personal Personalstrukturbericht 2011 Personalbericht 2011 Band 1: Personalstrukturbericht 77 C.5.1 Aufbau und Methodik der Fehlzeitenanalyse Die ausgewertete Grundgesamtheit für alle krankheitsbedingten Fehltage in Abschnitt C.5.2 ist das Beschäftigtenaggregat statistischer Personalbestand plus Beschäftigte ohne Krankenbezüge46 bzw. für die bezahlten Fehlzeiten in den Abschnitten C.5.3 und C.5.4 nur der statistische Personalbe- stand. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten umfassen die Arbeitstage, an denen Beschäftigte ihren Verpflichtungen am Arbeitsplatz wegen Krankheit, Unfall oder Kur nicht nachkommen können. Um den Ausfall von Arbeitstagen in den einzelnen Organisationseinheiten vergleichen zu können, wer- den die Ausfalltage in Bezug zu einer Sollarbeitszeit gesetzt und so eine Fehlzeitenquote ermittelt47 . Die Sollarbeitszeit wird errechnet, indem die Normalarbeitstage pro Jahr (d.h. die Arbeitstage ohne Wochenenden und Feiertage) mit der Grundgesamtheit am 1.1. des Berichtszeitraums 2010 multi- pliziert werden48 . Die Lehrkräfte an staatlichen Schulen werden in den folgenden Fehlzeitenanalysen nicht berücksich- tigt, da sie aufgrund der Ferienregelung eine abweichende Sollarbeitszeit haben, und als Berichts- zeitraum das Schuljahr zugrunde zu legen ist. Eine gesonderte Fehlzeitenauswertung für diesen Personenkreis ist im Abschnitt „C.5.3 Bezahlte krankheitsbedingte Fehlzeiten“ nachrichtlich wieder- gegeben (vgl. Tabelle „Krankheitsbedingte Fehlzeitenquoten nach Statusgruppen - gegliedert nach Schulformen…“). Die an den staatlichen Hochschulen in Hamburg beschäftigten Hochschullehrerin- nen und -lehrer sowie die Lehrbeauftragten werden aufgrund der vielfach unregelmäßigen Anwe- senheits- und Arbeitszeiten ebenfalls nicht in die Fehlzeitenauswertungen einbezogen. Im Abschnitt C.5.2 werden die Ausfälle durch alle (d.h. bezahlte und unbezahlte) krankheitsbeding- ten Fehltage im Berichtsjahr 2010 für die hamburgische Verwaltung insgesamt behandelt. Er enthält auch eine Darstellung der Entwicklung der Fehlzeitenquote in der hamburgischen Verwaltung - be- ginnend mit dem Berichtsjahr 2002. Seit diesem Jahr ist durch den Ausschluss der Hochschullehre- rinnen und -lehrer sowie Lehrbeauftragten eine methodisch einheitliche Ermittlung der Krankheitszei- ten aus dem Personalabrechnungs- und Informationssystem PAISY möglich. Der Abschnitt C.5.3 bezieht sich nur auf die bezahlten Fehlzeiten. Diese werden durch eine rechne- rische Zusammenfassung der Vollzeitbeschäftigten- und Teilzeitbeschäftigtentage in Vollkräftetagen ausgedrückt. Entsprechend wird auch die Sollarbeitszeit für die Ermittlung der Fehlzeitenquoten be- reinigt. Im Abschnitt C.5.4 wird ein Behördenvergleich auf der Grundlage standardisierter Fehlzeitenquo- ten49 vorgenommen. Dieser beruht - wie in Abschnitt C.5.3 - auf den bezahlten krankheitsbedingten Fehlzeiten des statistischen Personalbestandes in einer Vollkräfterechnung. Dieser Behördenver- gleich bildet die Grundlage für die Berichterstattung der Behörden und Ämter zur Beeinflussung der krankheitsbedingten Fehlzeiten durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Im Abschnitt 5.5 wird eine Bewertung der krankheitsbedingten Fehlzeiten in der hamburgischen Verwaltung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit Fehlzeitenberichten anderer öffentlicher oder privater Organisationen vorgenommen. 46 Sie erhalten aufgrund der gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen keine Entgeltfortzahlung bzw. keinen Krankengeldzuschuss mehr. 47 Diese Methode wird auch auf die Schichtdienstmodelle der Polizei angewandt, da Vergleichsuntersuchungen ergeben haben, dass eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Modelle nur zu so geringen Abweichungen bei der Berechnung der Fehlzeitenquote führen würde, dass diese zu vernachlässigen sind. 48 Durch diese Berechnungsmethode ist die Fehlzeitenquote aber dann verzerrt, wenn es in Behörden, Ämtern, Einrichtungen oder Lan- desbetrieben im Jahresverlauf zu organisatorischen Veränderungen mit größeren Personalverschiebungen kommt. 49 Die standardisierten Fehlzeitenquoten stellen um Einflüsse unterschiedlicher Altersstrukturen und Schwerbehindertenzahlen bereinigte Anteile der bezahlten, krankheitsbedingten Fehlzeiten an der jeweiligen Sollarbeitszeit dar. Bedingt durch die Standardisierung bilden sie nicht den tatsächlichen Arbeitszeitausfall der Behörden ab.