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blickpunkt personal: Personalstrukturbericht 2011

7 blickpunkt personal Personalstrukturbericht 2011 Personalbericht 2011 Band 1: Personalstrukturbericht 3 schäftigte, die im Rahmen von besonderen Fachaufgaben Betreuungsaktivitäten (z.B. Jugendliche in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen) auslösen. Der überwiegende Teil der Auswertungen für diesen Personalbericht erfolgt stichtagsbezogen zum 31.12.2010. Auswertungen, die zeitraumbezogene Themen zum Gegenstand haben (Fehlzeiten- und Fluktuationsanalysen), beschreiben ein gesamtes Berichtsjahr3 . Zum 1. Oktober 2010 wurde folgende Behördenneugliederung beschlossen: Das Sportamt wurde aus der Behörde für Kultur, Sport und Medien in die Behörde für Inneres verla- gert, die den Namen Behörde für Inneres und Sport erhalten hat. Die Behörde für Kultur, Sport und Medien wurde in Behörde für Kultur und Medien umbenannt.4 Durch diese Umstrukturierung erge- ben sich im Personalberichtswesen Änderungen hinsichtlich der Behördenbezeichnungen. Bei Vor- jahresvergleichen wird im diesjährigen Personalstrukturbericht jeweils der Behördenname zum Stichtag 31.12.2010 verwendet. Die Veränderungen der Personalstärken werden im Abschnitt C.4.3 Personalbestandsveränderungen thematisiert. Zum 1. Januar 2010 wurde das Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb als teilrechtsfähiges Sondervermögen nach § 26 (2) LHO gegründet.5 Im Personalstrukturbericht werden in vielen Ana- lysen die Landesbetriebe nach § 26 (1) LHO gesondert ausgewiesen. Das Sondervermögen wird aus Darstellungsgründen unter der Kategorie der Landesbetriebe aufgeführt. Im Rahmen des Projekts Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH) sind mit der Welle 0 die Justizbe- hörde, der Bereich Polizei der Behörde für Inneres und Sport und die Hochschule der Polizei zum 1. Januar 2010 von der Kameralistik auf die doppische Buchführung umgestellt worden. Diese werden in gewohnter Weise gemäß den bisherigen organisatorischen Gliederungen im Personalbericht dar- gestellt. Am 1. Januar 2010 ist die Neufassung des Hamburgischen Beamtengesetzes, am 1. Februar 2010 das neue Hamburgische Besoldungs- und Beamtenversorgungsrecht in Kraft getreten. Seither gibt es nur noch zwei Laufbahngruppen. Dabei entsprechen die ehemaligen Laufbahngruppen des ein- fachen und des mittleren Dienstes der Laufbahngruppe 1. Die ehemaligen Laufbahngruppen des gehobenen und höheren Dienstes entsprechen der Laufbahngruppe 2. Der hier vorliegende Bericht stellt nur noch die beiden gültigen Laufbahngruppenbezeichnungen 1 und 2 dar. Eine weitere Diffe- renzierung innerhalb der beiden Laufbahngruppen über die sog. Einstiegsämter wird bei der Darstel- lung der Bezahlungsstruktur der Beschäftigten vorgenommen (Kapitel C.2.5.2). Als Grundlage für die Zuordnung von Laufbahngruppen wird die Laufbahngruppenunterscheidung aus dem Beamtenrecht gewählt. Um vergleichbare Auswertungen nach Laufbahngruppen für alle Beschäftigten durchführen zu können, werden die nicht verbeamteten Beschäftigten ebenfalls der jeweils entsprechenden Laufbahngruppe der Beamten zugeordnet. Dabei dient bei Tarifbeschäftig- ten die Entgeltgruppe als Zuordnungsmerkmal (vgl. Abschnitt C.2.5). Dieses gilt auch für die folgen- den Auswertungen und Tabellen, in denen lediglich nach Laufbahngruppen unterschieden wird. Bei der Darstellung von Anteilswerten, Quoten oder anderen Zahlen mit Nachkommastellen wie z.B. Ergebnissen der Vollkraftberechnung in den nachfolgenden Textabschnitten, Tabellen und Grafiken muss berücksichtigt werden, dass es bei einer Addition der einzelnen Werte in Abhängigkeit von der Anzahl der wiedergegebenen Nachkommastellen wegen möglicher Rundungsdifferenzen zu einer Summe ungleich des angezeigten Gesamtergebnisses kommen kann. 3 Die Fehlzeitenanalysen umfassen den Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2010. Die Fluktuationsrechnung beschreibt mit dem Zeitraum 1.1.2010 bis 1.1.2011 die Personalabgänge eines vollständigen Jahres (vgl. Kennzahl B-01Fluktuationsrate im Kennzahlenbuch). 4 Vgl. Bü-Drs. 19/7117. 5 Vgl. Bü-Drs. 19/4208.