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blickpunkt personal: Personalstrukturbericht 2011

59 blickpunkt personal Personalstrukturbericht 2011 Personalbericht 2011 Band 1: Personalstrukturbericht 55 C.2.8 Nebentätigkeiten In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Nebentätigkeiten in der hamburgischen Ver- waltung ab dem Jahr 2007 dargestellt. Für die Jahre ab 2007 werden im Personalstrukturbericht nur noch die entgeltlichen Nebentätigkeiten – ermittelt auf der Grundlage des budgetrelevanten Per- sonalbestands – abgebildet.27 Die Zahl der entgeltlichen Nebentätigkeiten von Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung28 ist zum 31.12.2010 im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 % gesunken und betrug 4.811 (Vorjahr: 5.035). Die Anzahl der Beschäftigten, die einer entgeltlichen Nebentätigkeit nachgehen, lag zum 31.12.2010 bei 4.357 Beschäftigten. Dies bedeutet eine Verringerung von 3,1 % zum Vorjahr. Da auch die An- zahl der entgeltlichen Nebentätigkeiten zurückging, liegt die Quote der Nebentätigkeiten pro Be- schäftigten mit Nebentätigkeiten ähnlich wie in den Jahren zuvor bei 1,10. Der Anteil der Beschäf- tigten mit Nebentätigkeiten ist auf 5,9 % gesunken. Dies ist unter anderem auf den gestiegenen budgetrelevanten Personalbestand zurückzuführen. 2007 2008 2009 2010 Nebentätigkeiten 5.047 5.102 5.035 4.811 Veränderung in % ggü. Vorjahr - 1,1 % -1,3 % -4,4 % Beschäftigte mit Nebentätigkeiten 4.485 4.548 4.496 4.357 Veränderung in % ggü. Vorjahr - 1,4 % -1,1 % -3,1 % Nebentätigkeiten pro Beschäftigten mit Nebentätigkeiten 1,12 1,12 1,12 1,10 Beschäftigte mit Nebentätigkeiten in % des budgetrelevanten Perso- nalbestandes 6,5 % 6,5 % 6,3 % 5,9 % Tabelle C.2-14: Entwicklung der Nebentätigkeiten Von den entgeltlichen Nebentätigkeiten wurden 15,4 % (Vorjahr: 16,4 %) bei der Freien und Hanse- stadt Hamburg gezählt. Nur bei einem Anteil von 4,7 % (Vorjahr: 5,0 %) aller Nebentätigkeiten sind andere öffentliche Einrichtungen Arbeitgeber bzw. Dienstherren. 79,8 % der Nebentätigkeiten wur- den bei einem Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübt (Vorjahr: 78,4 %). Wie im Vorjahr war in 0,2 % der Fälle eine Zuordnung aufgrund fehlender Daten nicht möglich. 27 Im Interesse einer Vergleichbarkeit zwischen Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten wird die Berichterstattung seit Inkrafttre- ten des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 auf die nach § 3 TV-L lediglich anzeige- pflichtigen entgeltlichen Nebentätigkeiten beschränkt. 28 Ohne Nebentätigkeitsverpflichtungen nach § 71 HmbBG.