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blickpunkt personal: Personalstrukturbericht 2011

47 blickpunkt personal Personalstrukturbericht 2011 Personalbericht 2011 Band 1: Personalstrukturbericht 43 C.2.5.1.4 Familienbezogene Bezügebestandteile und Kindergeld Im Jahr 2010 wurden insgesamt 73.677.366 Euro an Kindergeldzahlungen für aktiv Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg geleistet, die in den Einzelplänen bzw. Einrichtungen nach § 15 LHO oder Landesbetrieben nach § 26 LHO beschäftigt waren. Da Kindergeld eine Leistung des Bundes ist, werden diese Zahlungen direkt mit der Steuerlast an Lohnsteuer der Stadt Hamburg verrechnet. Weiterhin wurden im Berichtszeitraum 43.229.889 Euro familienbezogene Bezügebestandteile er- mittelt. Dabei handelt es sich für Beamte um einen Kinder-Familienzuschlag und für Tarifbeschäftig- te um kinderbezogene Entgeltbestandteile. Letztere werden seit der Einführung des TV-L zu No- vember 2006 nur noch als Besitzstand gewährt. C.2.5.1.5 Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen; ausgenommen hiervon sind die sog. Mini-Jobs. Für die Krankenversicherung zahlen jedoch die Arbeitnehmer seit dem 1. Juli 2005 einen Zusatzbeitrag von 0,9%; für Arbeitnehmer über einem Alter von 23 Jahren wird ein Zusatzbei- trag von 0,25% erhoben. Die Entwicklung der Beitragssätze und der Beitragsbemessungsgrenzen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Entwicklung der Beitragssätze und der Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung seit 2006 Jahr Renten- versicherung in % Arbeitslosen- versicherung in % Pflegeversicherung in % Kranken- versicherung in % 1) Beitragsbe- messungs- grenze in Euro 2) Versicherungs- pflichtgrenze in Euro 3) Regelsatz kinderlose Mitglieder über 23 2006 19,50 6,50 1,70 1,95 13,38 5.250 3.563 2007 19,90 4,20 1,70 1,95 13,97 5.250 3.563 2008 19,90 3,30 1,83 2,08 14,00 5.300 3.600 2009 19,90 2,80 1,95 2,20 15,20 5.400 3.675 2010 19,90 2,80 1,95 2,20 14,90 5.500 3.750 1) Durchschnittlicher Beitragssatz der Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung mit sofortigem Anspruch auf Krankengeld 2) Gültig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 3) Gültig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Tabelle C.2-11: Entwicklung der Beitragssätze und der Bemessungsgrenzen