Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

blickpunkt personal: Personalstrukturbericht 2011

43 blickpunkt personal Personalstrukturbericht 2011 Personalbericht 2011 Band 1: Personalstrukturbericht 39 Die Ausgaben für Beihilfen und Heilfürsorge beliefen sich im Jahr 2010 auf ca. 233 Mio. Euro. Der folgenden Abbildung ist die Aufteilung auf die einzelnen Empfängergruppen zu entnehmen: Abbildung C.2-20: Ausgaben der hamburgischen Verwaltung für Beihilfe und Heilfürsorge Gab es im Vergleich der Jahre 2005 und 2006 keine wesentliche Veränderung bei den Ausgaben für Beihilfe und Heilfürsorge zu verzeichnen, so zeigt sich ab 2007 in allen drei betrachteten Teilberei- chen (Beihilfe Aktive, Heilfürsorge18 und Beihilfe Passive) trotz Minderausgaben durch die zum 01.08.2005 eingeführte Kostendämpfungspauschale19 bei den aktiv Beschäftigen und bei den Ver- sorgungsempfängerinnen und -empfänger eine teils deutliche Erhöhung der Ausgaben. Im betrachteten Berichtszeitraum 2009 zu 2010 ist wieder in zwei Bereichen eine Steigerung festzu- stellen, jedoch sanken erstmals die Ausgaben für Beihilfen im Bereich der aktiv Beschäftigten. Wur- den hier 2009 noch 77,74 Mio. Euro ausgegeben so waren es 2010 nur 74,81 Mio. Euro; die Beihil- feausgaben verringerten sich somit um 3,8 %. Die Ausgaben für Heilfürsorge erhöhten sich um 7,8 % von 19,71 Mio. Euro auf 21,25 Mio. Euro. Nicht ganz so stark wie in den zurückliegenden Jahren fiel mit 1,38 % die Steigerung bei den Beihilfeausgaben der Versorgungsempfängerinnen und –empfänger aus. Hier erhöhten sich die Ausgaben für Beihilfe von 135,27 Mio. Euro auf 137,16 Mio. Euro. Im Jahr 2010 zog die Kostendämpfungspauschale Minderausgaben in Höhe von 2,19 Mio. Euro20 bei den aktiv Beschäftigten und 2,21 Mio. Euro21 bei den Versorgungsempfängerinnen 18 Nach Angaben der Behörde für Inneres und Sport begründet sich dies zum Einen in der allgemeinen Kostensteigerung im Gesund- heitswesen. Zum Anderen ist der stetige Anstieg der Fehlzeitenquote im Polizeivollzug ein Indiz für die vermehrte Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. Darüber hinaus werden seit der Neuregelung der Heilfürsorgebestimmungen im Jahr 2008 neben den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) auch vermehrt Leistungen nach Maßgabe des Leistungskatalogs der Hamburgischen Beihilfe- verordnung gewährt, wie z. B. Heilpraktiker, homöopathische Medikamente, privatärztliche Rechnungen, Akupunktur. 19 Einführung der Kostendämpfungspauschale (KDP) im Rahmen der 7. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Beihilfeverordnung zum 01.08.2005. 20 Stand 09.03.2011. 21 Stand 09.03.2011. 69,42 16,15 102,16 68,41 16,53 102,98 72,3 17,08 117,17 73,72 18,62 123,63 77,74 19,71 135,27 74,81 21,25 137,16 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Beihilfe Aktive Heilfürsorge Beihilfe Passive AusgabenfürBeihilfe und Heilfürsorge in Mio. Euro 2005 2006 2007 2008 2009 2010