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blickpunkt personal: Personalstrukturbericht 2011

32 blickpunkt personal Personalstrukturbericht 2011 Personalbericht 2011 Band 1: Personalstrukturbericht 28 Von den insgesamt 1.004 Beschäftigten in Sabbatmodellen befanden sich 197 in der Freistellungs- phase12 (Vorjahr: 193). Gut zwei Drittel (68,9 % bzw. 692) aller Beschäftigten in Sabbatmodellen sind in der Behörde für Schule und Berufsbildung und im Landesbetrieb Hamburger Institut für Be- rufliche Bildung beschäftigt. Zudem gab es in der Behörde für Inneres und Sport am 31.12.2010 106 Sabbatbeschäftigungsverhältnisse (10,6 %). Auch die Beschäftigung im Rahmen der verschiedenen Altersteilzeitmodelle gilt als Sonderform der Teilzeitbeschäftigung. Altersteilzeitbeschäftigte können zwischen dem Teilzeitmodell und dem Blockmodell wählen. Bei beiden Modellen wird die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im ver- einbarten Zeitraum auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert (bei Beamtinnen und Beamten auf 60 % eines Vollzeitbeschäftigten). Bei der Wahl des Teilzeitmodells wird die Arbeitszeit während der Laufzeit der Altersteilzeit gleichmäßig reduziert. Das Blockmodell besteht aus einer anfänglichen Arbeitsphase, in der die gesamte Arbeitsleistung erbracht wird, und einer anschließenden Freistel- lungsphase, in der die vorgeleistete Arbeit ausgeglichen wird. Die Besonderheit bei Altersteilzeitver- einbarungen besteht darin, dass die entsprechend der geringeren Arbeitszeit reduzierte Bezahlung um einen Aufstockungsbetrag (bei Beamtinnen und Beamten: Altersteilzeitzuschlag) erhöht wird. Aus der nachfolgenden Abbildung ist ersichtlich, wie sich die Beschäftigungsverhältnisse auf die verschiedenen Altersteilzeitmodelle verteilen: Abbildung C.2-12: Beschäftigte in Altersteilzeit Die Zahl der Altersteilzeitbeschäftigten reduzierte sich im vergangenen Jahr um 319 auf 1.755 Be- schäftigungsverhältnisse (Vorjahr: 2.074), davon war der Großteil Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer (1.693 bzw. 96,5 %). Beamtinnen und Beamte mussten die Altersteilzeitbeschäftigung ge- mäß § 76c des HmbBG a.F. spätestens am 1.8.2004 begonnen haben. Es gibt seitdem keine neuen 12 Die Freistellungsphase beim Sabbatjahr muss abhängig vom gewählten Modell mindestens ein Jahr andauern und kann bis auf 3,5 Jahre beim siebenjährigen Modell ausgedehnt werden. 20 515 24 83 4 956 14 139 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 Beamtinnen/Beamte Blockmodell Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Blockmodell Beamtinnen/Beamte Teilzeitmodell Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Teilzeitmodell AnzahlBeschäftigte Altersteilzeitmodell weiblich männlich