
75 blickpunkt personal Personalmanagementbericht 2010 Personalbericht 2010 Band 2: Personalmanagementbericht 75 schaftlich bedingten Änderungen, die sich auf das Personal der hamburgischen Verwaltung auswirk- ten. Somit war eine Anpassung der PBP erforderlich. Der Konjunkturoffensive 2009 folgten Konsoli- dierungsverpflichtungen, die der Senat im November 2009 beschlossen hat. Einsparverpflichtungen haben auch Auswirkungen auf die PBP. Im Prognosezeitraum 2010 bis 2017 wird für die beplanten Berufsgruppen (ohne Lehrkräfte und Po- lizei) von einem Rückgang der Beschäftigung von insgesamt 2,7 % (= 693 Personen) ausgegangen. In der allgemeinen Verwaltung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Rationalisierungsmaß- nahmen ausgeschöpft seien. Dies gilt es zu hinterfragen. PBP allein als ein Instrument zu betrach- ten, das zunächst die altersbedingten Abgänge berechnet und die entsprechenden Ersatzbedarfe aus den verschiedenen Rekrutierungsmöglichkeiten darstellt, war bei der Einführung eines solchen Instrumentes richtig. Die diesjährige Planung zeigt aber, dass Vorgaben, wie sie durch den Senats- beschluss zur Haushaltskonsolidierung vorlagen, in den Personalbedarfsplanungen der Behörden und Ämter auch tatsächlich umgesetzt wurden. Zukünftig gilt es unter den Umständen der Haus- haltsentwicklung insbesondere ein stärkeres Augenmerk auf eine konsolidierungsbedingte Aufga- benkritik zu legen. Auch die qualitative Weiterentwicklung der PBP muss konsequent und reflektierend genutzt werden. Eine stärkere Verankerung sollten qualitative Aspekte erfahren, die sich u.a. auch aus den Mega- trends abzeichnen. Hier gilt es in Zusammenarbeit aller Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Ein- richtungen diese Anforderungen konsequent in der PBP umzusetzen. Eine erneute Befassung ist auch zur Thematik der Verknüpfung der PBP mit dem Budget erforder- lich. In der diesjährigen Planungsrunde wurde verabredet, dass bestimmte Matrizen nach Absprache mit der Finanzbehörde im Rahmen der Beratungen zur Haushaltsaufstellung der Behörden dem zu- ständigen Amt der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt werden. Sie werden damit Bestandteil der Haushaltsberatungen und erhalten damit, so die Zielsetzung, ein höheres Gewicht für die Festle- gung der Personalausgaben.