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Blickpunkt Personal: Personalbericht 2010 (Band 2)

71 blickpunkt personal Personalmanagementbericht 2010 Personalbericht 2010 Band 2: Personalmanagementbericht 71 Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation und insbesondere des Ziels, die Nettokreditaufnahme dauerhaft auf null zurückzufahren, müssen aufgabenkritische Ansätze – verbunden mit sinkenden Personalbedarfen - konsequent weiterverfolgt werden. Politische Schwerpunktsetzungen können in einzelnen Bereichen zu einem erhöhten Personal- bedarf führen. Angesichts der Beschlusslage des Senats sind zusätzlich Personalbedarfe allerdings vorrangig durch interne Umstrukturierungen zu befriedigen. Erwartete Tendenzen im Rahmen der Entwicklung des Rechts des öffentlichen Dienstes Im Rahmen der Förderalismusreform sind Regelungen zur schrittweisen Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze auf 67 Jahre auch für den öffentlichen Dienst in der FHH (für den Arbeitnehmerbereich hat es dazu bereits diesbezüglich vorlaufend eine Entscheidung des Bundesgesetzgebers gegeben) durch entsprechendes Landesrecht (beginnend ab 2012) getroffen worden; dies wird für die Progno- se bis 2017 noch nicht von Bedeutung sein. Es bleibt abzuwarten, ob es hier zu Verschiebungen bei der Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenzen vor dem Hintergrund der Versorgungs- und Ren- tenabschläge kommen wird. Beurlaubungen zur Kinderbetreuung werden eher sinken und die Zeiten sich verkürzen. Dem stehen als gegenläufige Effekte die Wirkung des Elterngeldes und der zunehmende Bedarf bei der Pflege von Familienangehörigen gegenüber, so dass sich voraussichtlich beide Effekte neutralisieren. Entwicklung der Ausbildung im allgemeinen Verwaltungsdienst Durch die Zurückhaltung bei dem Abschluss von Kontrakten für die Ausbildung des mittleren und gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes in den letzten Jahren entsteht mittelfristig eine erhöhte Nachfrage nach Nachwuchskräften. Dabei ist die Unterdeckung im mittleren allgemeinen Verwal- tungsdienst höher als im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst. In den Jahren 2013-2015 wird sich voraussichtlich dieser Effekt abschwächen durch die dann vorherzusehende Übernahme an Nachwuchskräften.40 Konsequenzen aus der Modernisierung der Bezirksverwaltung Eine konsequente Fortführung der Bezirksverwaltungsreform verstärkt den ohnehin vorhandenen Trend zur komplexeren Aufgabenwahrnehmung. Dies führt tendenziell zu einer strukturellen Verän- derung des Verhältnisses mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst zu gehobenem allgemeinen Ver- waltungsdienst. Das Konzept der Dienstleistungszentren verändert die Anforderungen an Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter nachhaltig; sie werden durch Anreicherung der Arbeit tendenziell steigen. Ziel der Reform ist eine höhere Effizienz, insbesondere bei Back-Office-Arbeiten. Dies kann nur gelin- gen, wenn der aktuelle Aufgabenbestand mit weniger Personal erbracht wird, also insgesamt weni- ger, aber qualifizierteres Personal benötigt wird. Da Kostensenkungen nicht das vorrangige Ziel der Bezirksverwaltungsreform sind, können und sollen Effizienzvorteile nach der gültigen Beschlusslage des Senats auch für eine Qualitätssteigerung verwendet werden. Durch Trennung von Front- und Back-Office werden die Aufgaben der Front-Offices qualitativ hoch- wertiger sein als bisherige einfache Antragsannahme etc., da mehrere Leistungen aus einer Hand angeboten werden. In den Back-Office-Bereichen wird eher eine stärkere Arbeitsteilung als Einheits- sachbearbeitung erforderlich sein. Gleichzeitig steigen die Qualifikationsanforderungen für diejeni- gen, die das Back-Office organisieren – insbesondere im Bereich des Back-Office, in dem überwie- gend Technikunterstützung realisiert wird. 40 Auf die Entwicklung des mittleren Dienstes wird gesondert eingegangen, s.u.