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Blickpunkt Personal: Personalbericht 2010 (Band 2)

6 blickpunkt personal Personalmanagementbericht 2010 Personalbericht 2010 Band 2: Personalmanagementbericht 6 D.2.1. Gefährdungsbeurteilungen Erhebung und Pilotprojekt zu Art und Umfang der Gefährdungsbeurteilungen In der § 94er-Vereinbarung zur betrieblichen Gesundheitsförderung von 2008 ist die Gefährdungs- beurteilung als ein prioritärer Baustein benannt. Zur Vorbereitung der Verhandlungen mit den Spit- zenorganisationen der Gewerkschaften für eine diesbezügliche Regelung führte das Personalamt im Sommer 2009 eine behördenweite Erhebung durch. Die Abfrage des Ist-Zustandes sollte Erkennt- nisse über Art und Umfang der Gefährdungsbeurteilungen, über erfolgreiche Prozesse sowie über Schwachstellen ermöglichen. Der hierzu entwickelte zwölf Fragen umfassende Fragebogen wurde an die Personalabteilungsleitungen aller Behörden und Ämter, Landesbetriebe und Einrichtungen übersandt. Die erste Auswertung der Antworten zeigt folgendes Bild: Die meisten Gefährdungsbeurteilungen (53 = 72,6 %) sind in den Jahren 2008 und 2009 er- stellt worden. 17 Gefährdungsbeurteilungen stammen aus den Jahren 2000 bis 2007; drei aus dem Jahr 2010. In den Behörden und Ämtern ist das Thema Gefährdungsbeurteilungen bei der Allgemeinen Verwaltung, den Zentralen Diensten oder den Personalabteilungen angesiedelt und wird dort von den Fachkräften für Arbeitssicherheit betreut. In den Landesbetrieben ist die Geschäftslei- tung als Unternehmer für die Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich. Die einzige Dienstvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung gibt es in der Hochschule für an- gewandte Wissenschaften; sie bezieht sich auf Bildschirmarbeitsbrillen. In den Schulen, fast allen Gerichten, den weitaus meisten Bezirksämtern, einigen Hochschu- len und mehreren Fachbehörden werden psychische Belastungen im Rahmen der Gefähr- dungsbeurteilung besonders erfasst. Zur Gefährdungsbeurteilung werden unterschiedliche Handlungshilfen benutzt. Dies entspricht der Vielfalt der Arbeitsplätze in Büros, Werkstätten, Laboren und Schulen sowie im Außen- dienst. Die verwendeten Fragebögen und Checklisten für unterschiedliche Arbeitsplätze und Sonderbereiche wurden beispielsweise von der Unfallkasse des Bundes und dem Bundesmi- nisterium des Inneren (BMI) oder vom Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) erarbeitet bezie- hungsweise gemeinsam mit den für Arbeitsschutz zuständigen Stellen in den Behörden entwi- ckelt. In den Bezirksämtern und der Behörde für Inneres werden die vom AMD erstellten Handlungshilfen zur Erfassung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz bei der Gefähr- dungsbeurteilung verwendet. Etwa ein Drittel der Befragten wünscht sich mehr Unterstützung beim Thema Gefährdungsbe- urteilungen, insbesondere eine Vereinheitlichung der Instrumente und Vorgehensweisen bei vergleichbaren Arbeitsplätzen sowie Schulungen und Einweisungen. Ein von der Unfallkasse des Bundes und dem BMI erarbeitetes IT-gestütztes Instrument zur Gefähr- dungsbeurteilung wurde im Berichtsjahr vom Personalamt als Pilotbehörde erprobt. Nach überein- stimmender Einschätzung der an der Erprobung beteiligten Personen ist diese Handlungshilfe ein grundsätzlich geeignetes Instrument zur Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefähr- dungsbeurteilung, sollte jedoch nur als optionales Angebot zur Verfügung gestellt werden. Auf Grundlage der Ergebnisse der Abfrage und des Pilotprojekts wird eine überbehördliche Arbeits- gruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Personalamtes, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den für Gesundheitsförderung zuständigen Personen Handlungsansätze entwickeln, um die