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Blickpunkt Personal: Personalbericht 2010 (Band 2)

4 blickpunkt personal Personalmanagementbericht 2010 Personalbericht 2010 Band 2: Personalmanagementbericht 4 Die Strategierunde wurde zusätzlich genutzt, die Ergebnisse aus einer Synopse über die zukünfti- gen Megatrends für Deutschland und ihre Bedeutung für Hamburg vorzustellen. Hintergrund dafür war der Auftrag aus der Personalstrategischen Staatsräterunde 2008, sich im Rahmen der Perso- nalbedarfsplanung (PBP) verstärkt mit Einflussfaktoren auf staatliches Handeln zu beschäftigen, um daraus Schlussfolgerungen für die künftigen Personalbedarfe in qualitativer Sicht ziehen zu können. Welche Anforderungen und Fähigkeiten muss unser Personal in Zukunft erfüllen und wie muss sich die Verwaltung rüsten, um im Wettbewerb um die besten Köpfe bei erwartetem Fachkräftemangel bestehen zu können. Die Fülle der Handlungsfelder und Maßnahmen auf dem Gebiet des Personalmanagements ist groß. Ein Teil davon wird kontinuierlich in dem viermal jährlich vom Personalamt publizierten „blickpunkt personal“2 beschrieben. Der folgende Bericht konzentriert sich auf sechs Schwerpunktthemen: 1. Das Thema Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) mit dem Schwerpunkt „Vergleichen- de Fehlzeitenanalyse“ ist Schwerpunkt seit dem ersten PMB im Jahr 2004, es wird in Abschnitt D.2. dargestellt. 2. Das Thema Mobilität und Interner Arbeitsmarkt ist seit 2005 Schwerpunkt des PMB. Die Ausführungen dazu finden sich in Abschnitt D.3. 3. Im PMB 2008 wurde erstmals das Schwerpunktthema Demografische Entwicklung der Verwaltung aufgegriffen. Es ist in Abschnitt D.4. dargestellt. 4. Seit 2009 ist das Thema Interkulturelle Öffnung ein strategischer Schwerpunkt des PMB. Es wird in Abschnitt D.5. dargestellt. 5. Die Personalbedarfsplanung (PBP) wird seit dem PMB 2004 nach Berufsgruppen differen- ziert in einer einheitlichen Form und mit einem einheitlichen Planungshorizont von acht Jahren dargestellt. Die Planungshoheit verbleibt dabei in den Behörden und Ämtern. Die Ergebnisse sind in Abschnitt D.6. ausgeführt. 6. Im PMB 2010 ist der Erfahrungsbericht zur Gleichstellung in Punkt D.7. dargestellt. Damit kommt der Senat der Berichtspflicht nach dem Hamburgischen Gleichstellungsgesetz nach.3 2 Im Internet zu finden unter http://www.hamburg.de/personalamt/veroeffentlichungen/29456/blickpunkt-personal.html 3 Zum Thema Gleichstellung besteht seit 1.8.2009 die Arbeitsstelle Vielfalt der Justizbehörde als neue Akteurin. Sie ist darüber hinaus beratend zu Themen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes tätig und mit dem Aufbau eines lan- desweiten Programms gegen Rassismus und Rechtsextremismus befasst. Hier werden Diskriminierung und Ausgrenzun- gen von gesellschaftlichen Migranten- und Minderheitengruppen und Einzelpersonen bearbeitet und die Sensibilisierung der Gesellschaft für Mehrfachdiskriminierungen erhöht. Das beinhaltet unter anderem den Aufbau und die Stärkung von Netzwerkstrukturen. Mit den zahlreichen Nationalitätenvereinen in Hamburg werden bestehende Netzwerke unterstützt und verstärkt. Das gilt auch für die Förderung des interreligiösen Dialogs, mit dem Ziel, strukturelle und individuelle Diskriminie- rung zu erkennen und zu bearbeiten. Seit Oktober 2009 hat die Arbeitsstelle Vielfalt die Zuständigkeit für die „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ übernommen. Das sind in Deutschland Dänisch (in Schleswig-Holstein), Friesisch, Sorbisch, Romanes (die Sprache der Roma und Sinti) und Niederdeutsch (Plattdeutsch).