
48 blickpunkt personal Personalmanagementbericht 2010 Personalbericht 2010 Band 2: Personalmanagementbericht 48 Bereits Anfang 2009 wurde durch das Personalamt eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe Interkulturelle Öffnung gebildet, in der inzwischen neben dem ZAF, dem LIZ, der Arbeitsstelle Vielfalt auch Personalentwicklerinnen und Personalentwickler der Behörden und Ämter sowie ein Vertreter einer Personalabteilung vertreten sind. Sie erfüllt die Funktion einer „Denkgruppe“, die Vorschläge zur Weiterentwicklung des Themas diskutiert und kritisch begleitet. Neben der schon seit Gründung der Dachkampagne im Jahr 2006 bestehenden vernetzten Struktur aller ausbildenden Behörden wurde Anfang 2010 eine Arbeitsgruppe aller Fortbildungseinrichtungen der hamburgischen Verwaltung gebildet, die sich mit dem Thema interkulturelle Öffnung beschäftigt. Bisherige Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) der BSB, dem Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum der BSG, der Straf- vollzugsschule der JB, der Arbeitsstelle Vielfalt der JB, der Vereinigung Hamburger Kindertagesstät- ten31 sowie dem Personalamt/ Referat Personalmanagementkonzepte und Marketing und dem ZAF. Nachdem der Personalmanagementbericht 2009 das Thema grundsätzlich strukturiert hat, werden im Folgenden erstmals Maßnahmen und Vorhaben der Behörden und Ämter vorgestellt. Grundlage war eine Abfrage bei den Dienststellen der hamburgischen Verwaltung, mit dem Ziel, deutlich zu machen, welche weiteren Maßnahmen die hamburgische Verwaltung zum Thema „Interkulturelle Öffnung“ bereits heute durchführt bzw. plant. D.5.1. Beispiele aus den Fachbehörden und Ämtern Die Darstellung der Behördenbeispiele gliedert sich in folgende Punkte: Strategische Verankerung der Interkulturellen Öffnung in der Organisation Ein entscheidender Faktor für die Absicherung des Handlungskonzepts und der Interkulturel- len Öffnung der Verwaltung ist das Gelingen, die Vorhaben strategisch, d.h. vorausschauend zu planen und die Umsetzung abzusichern. Für das Handlungskonzept sind die Ziel- und Leis- tungsvereinbarungen das entscheidende Instrument. Auch die Einrichtung von steuernden In- stanzen (BSG – Leitstelle Integration und Zivilgesellschaft, Justizbehörde – Arbeitsstelle Viel- falt) und die Verpflichtung der ausbildenden Behörden zu einer gemeinsamen Dachkampagne in der Ausbildung haben strategischen Charakter. Diese Maßnahmen entsprechen im Konzept zur Interkulturellen Öffnung dem Handlungsfeld „Vermittlung der Ziele in der Organisation“. Erhöhung der Beschäftigtenanteile durch Ausbildung und Einstellung Ein größerer Teil der von den Behörden und Ämtern durchgeführten Projekte beziehen sich auf die Ausbildung, teilweise auch auf die Einstellung von Menschen mit Migrationshinter- grund. Zu Ersteren gehören alle Behörden, die in die o.g. Dachkampagne eingebunden sind. Diese Maßnahmen entsprechen im Konzept zur Interkulturellen Öffnung dem Handlungsfeld „Rekrutierung“. 31 Freier Träger, Zuwendungsempfänger der BSG.