
34 blickpunkt personal Personalmanagementbericht 2010 Personalbericht 2010 Band 2: Personalmanagementbericht 34 meinen Verwaltungsdienst20 für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst zu entwickeln. Vor- gesehen war, dass die Nachwuchskräfte nach einem festgelegten Zeitraum von sechs Jahren ihre erste Planstelle wechseln müssen, möglichst verbunden mit einem Perspektivwechsel zwischen Bezirken und Fachbehörden. Für andere Laufbahngruppen wurde in der Drucksache vorgeschlagen, auf freiwilliger Basis soge- nannte Fachpartnerschaften zwischen den bezirklichen Fachbereichen und der jeweiligen steuern- den Instanz in der Fachbehörde zu initiieren, etwa zwischen dem Bereich Bauprüfung eines Bezirks und dem entsprechenden Bereich der BSU. Diese Mobilität sollte die Voraussetzung für die Wahr- nehmung von Führungsaufgaben sein. Da die Einführung einer gesteuerten Mobilität mitbestimmungspflichtig ist und die BSU als Pilotbe- hörde auch die Fachpartnerschaften durch eine übergeordnete Vereinbarung nach § 94 HmbPersVG absichern wollte, hat das Personalamt zu beiden Themen 2007 Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände aufgenommen. Diese Verhandlun- gen sind im September 2009 als gescheitert erklärt worden. Aus der Sicht der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften konnte der Bedarf an einer Regelung nicht nachgewiesen werden, da keine vergangenheitsbezogenen statistischen Daten über die behördenübergreifende Mobilität in der hamburgischen Verwaltung vorliegen. Das Personalamt hatte zuletzt verschiedene Kompromisse angeboten, um zumindest einen grundlegenden Wechsel zwischen ministeriellen Aufgaben und Durchführungsaufgaben vorzusehen, auch wenn dieser innerhalb einer Behörde stattfinde. Die Verhandlungen zu den Fachpartnerschaften verliefen ebenso erfolglos, da die Spitzenorganisa- tionen gegen Ende der Verhandlungszeit argumentierten, hierzu sei keine Vereinbarung erforderlich. Bei der BSU als Pilotbehörde, die anfangs mit großem Engagement beteiligt war, war die Bereit- schaft an einer Beteiligung – bedingt durch eine Vielzahl von Projekten - gesunken. Durch das Scheitern der Verhandlungen entsteht für die Beschäftigten und die Behörden und Ämter sowie für das Personalamt eine gemeinsame Verantwortung, die Mobilität der Bediensteten, insbe- sondere der Jüngeren aktiv zu fördern. Einige Behörden haben hierzu inzwischen eigene interne Mobilitätskonzepte entwickelt und teilweise abgeschlossen. Dies ist ein Beleg dafür, dass Mobilität auch dezentral weiter ein Thema bleibt. 20 Dem sogenannten „obligatorischen Planstellenwechsel“, dort ist der Wechsel nach vier Jahren in der ersten Planstelle verbindlich.